| Mietrecht

Gesetzentwurf als unsozial beanstandet

Justiz- und Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat bei einem Treffen mit dem Landesvorsitzenden des Mieterbundes, Franz Obst, die Regelungen des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Mietrechtsreform als mieterunfreundlich und unsozial beanstandet.
Wärmedämmung an der Fassade eines Mietshauses; Bild: dpa
Wärmedämmung an der Fassade eines Mietshauses; Bild: dpa

Der Entwurf für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln soll insbesondere Anreize für Investitionen im Interesse des Klimaschutzes schaffen. „Diese Zielsetzung unterstütze ich ausdrücklich. Einzelne Regelungen sind aber sozial unausgewogen und belasten einseitig die Mieterinnen und Mieter“, so Hartloff. Hier sei insbesondere die vorgesehene Regelung zum Mietminderungsausschluss abzulehnen.

Energetische Modernisierungen und Umbauten sollen danach für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Es soll aber bei dem Grundsatz bleiben, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich maximal elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können.

„Es kann nicht sein, dass es einen dreimonatigen Ausschluss einer Mietminderungsmöglichkeit geben soll. Diese Regelung benachteiligt die Mieterinnen und Mieter unangemessen. Sie führt auch zu Abgrenzungsproblemen in der Praxis, wenn energetische Modernisierungsmaßnahmen mit anderen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verbunden werden. Diese Regelung führt eben nicht dazu, dass Nutzen und Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen zwischen Vermieter- und Mieterseite verteilt werden“, betonte der Minister.

Ferner bestünde die Missbrauchsmöglichkeit, unter dem "Deckmantel" von energetischen Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich nur Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um so eine Mietminderung zu vermeiden.

Weiterhin wurde über die Thematik der „Energiearmut“ gesprochen. „Es ist für immer mehr Menschen ein Problem, ihre Strom- und Wärmerechnungen zu bezahlen. Es kann nicht sein, dass Schwangere, chronisch kranke Menschen und Familien mit Kindern keine Möglichkeit haben, sich eine warme Mahlzeit zuzubereiten. Wir setzen bei einem frühzeitigen und schnellen Austausch zwischen den Energieunternehmen und den Sozialbehörden an, damit Stromsperren in sozialen Härtefällen vermieden werden können. Hierfür wollen wir, wie bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz besprochen, Initiativen ergreifen. In der Landeshauptstadt startet zum Jahresbeginn ein Pilotprojekt der Verbraucherzentrale, gefördert vom Wirtschaftsministerium. Dabei soll es sich um eine umfassende Beratung handeln, die speziell auf Menschen zugeschnitten ist, die in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber dem Energieversorger geraten sind.“

 

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