Bereits im vergangenen Jahr hat sich die Landesregierung mehrfach mit dem Vorgehen von Google Street View beschäftigt und auf Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen.
In der wissenschaftlichen Vorlage wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversion der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt wird. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", erklärte Bamberger. Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.
Die Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit auf der Grundlage des Gutachtens dem Internetdienst Google Street View zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen.
Mehr Informationen zu dem Gutachten finden Sie hier.