Bislang war die Sicherungsunterbringung in Haftanstalten erfolgt, in denen auch der Vollzug von Freiheitsstrafen vollstreckt wurde. Nach dem Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts muss die Umsetzung und der Vollzug der Sicherungsunterbringung deutlich vom Vollzug einer Freihheitsstrafe unterscheiden. „Das Leben im Maßregelvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegen stehen. Die Gebäude müssen die Anforderungen eines therapiegerichteten Gesamtkonzepts erfüllen. Dem werden wir mit dem Neubau zeitnah nachkommen. Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten für die zügige und exzellente Zusammenarbeit“, betonte Hartloff.
Das Bundesverfassungsgericht hat Umsetzung bis spätestens 31.05.2013 angeordnet. Das neue Gebäude muss damit bis zu diesem Zeitpunkt bezugsfertig sein. Es wird dann auf über 3.000 Quadratmetern Platz für 60 Sicherungsverwahrte sowie für Büros und Gemeinschaftsräume bieten. In den Doppelhaushalt 2012/2013 ist zur Realisierung des Projekts ein Ansatz von 20 Millionen Euro in den Wirtschaftsplan des Landesbetriebs LBB aufgenommen worden.
„Vor dem Hintergrund dieses sehr engen Zeitplans hat das Ministerium der Finanzen den Raumbedarfsplan, den die Justizvollzugsanstalt Diez in enger Abstimmung mit dem Justizministerium erarbeitet hat, bereits im Juli 2011 genehmigt und den Landesbetrieb LBB mit den Planungen beauftragt. Hinsichtlich des Standorts für den Neubau kam von Anfang nur das bislang ungenutzte Freigelände innerhalb der Mauer der JVA Diez in Betracht. Es gehört bereits zur Anstalt, ist ausreichend groß, unbebaut und steht im Eigentum des Landesbetriebs LBB. Das sind sehr gute Voraussetzungen, damit dieses Projekt erfolgreich umgesetzt wird“, unterstrich Hartloff.