„Gute Arbeit ist nur möglich mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft, unserer starken betrieblichen Mitbestimmung und unseren exzellent ausgebildeten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Ein Thema war die Frage, wie gute Arbeitsbedingungen auch in Zeiten der Digitalisierung gesichert werden können. Arbeit sei auf Wunsch von Kunden und Mitarbeitern flexibler geworden, im Arbeitszeitgesetz von 1994 gebe es kein mobiles Internet und keine Smartphones. Die Beschäftigten wünschten sich heute zudem mehr Flexibilität, weil sie dadurch mehr Selbständigkeit haben. „Das geht nur, wenn man zusammen mit den Betriebs- und Personalräten gute Rahmenbedingen dafür schafft“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gute Arbeit müsse auch in Zeiten der Digitalisierung für die Zukunft garantiert werden. „Besonders erwähnen möchte ich dabei die Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechtes durch Wahlarbeitszeit und befristete Teilzeit, sowie das Recht auf Weiterbildung als Teil eines Umbaus der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung.“ Die Chancen einer Arbeitswelt 4.0 zu ergreifen und gleichzeitig ihre Risiken abzusichern, sei eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre.
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Betriebsräte