„Wir werden einen guten Start ins neue Schuljahr haben. Mehr als 1.200 junge Lehrerinnen und Lehrer wurden von der Schulaufsicht neu in den Schuldienst eingestellt. Dieses große Einstellungsvolumen zeigt, dass eine gute Unterrichtsversorgung für die Landesregierung nach wie vor oberste Priorität hat. Mit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes wurden außer-dem die schulische Inklusion gestärkt und die Mitbestimmungsrechte von Eltern- und Schülervertretungen ausgeweitet.“
„Die zu Recht am meisten beachtete Neuregelung ist: Seit dem 1. August haben die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich verbrieft das Recht, über den besten schulischen Förderort für ihre Kinder zu entscheiden. Sie ha-ben die freie Wahl zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer der aktuell 270 Schwerpunktschulen und dem Angebot in einer der 135 Förderschulen mit neun verschiedenen Förderschwerpunkten. Mit dieser Neuregelung machen wir in der Bil-dungspolitik einen großen Schritt hin zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die von Deutschland 2009 ratifiziert wurde und damit Grund-lage der Inklusionspolitik bundesweit ist“, betonte Doris Ahnen. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert von allen staatlichen Ebenen, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten und auszubauen.
„Wir können bei der Inklusion auf einem seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreichen Konzept aufbauen“, betonte Bildungsministerin Ahnen. An den 155 Schwerpunkt-Grundschulen und den 115 Schwerpunktschulen der Sekundarstufe I würden die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulen von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften unterstützt, für die im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 710 Vollzeitlehrerstellen bereitstehen. Entsprechend des Bedarfs werde die Anzahl dieser Stellen weiterhin schrittweise erhöht parallel zur stärkeren Auslastung vorhandener und zur Ausweisung neuer Schwerpunktschulen. Auch die Lehramtsausbildung werde durch zusätzliche Zuweisungen von förderpädagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare im neuen Schuljahr weiter intensiviert. Das neue Schulgesetz eröffne Förderschulen zudem die Möglichkeit, sich zu Förder- und Beratungszentren weiterzuentwickeln. Die Beauftragung der ersten Zentren könne bei Vorlage geeigneter Konzepte bereits im Schuljahr 2014/2015 erfolgen.
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