| Beschneidungsgesetz

Hartloff begrüßt Entwurf

Nach Plänen der Bundesregierung sollen Beschneidungen zugelassen werden, wenn der Eingriff für den Betroffenen möglichst schmerzfrei ist. Justizminister Jochen Hartloff begrüßt das Vorgehen auf Bundesebene.
Justizminister Jochen Hartloff; Bild: rlp
Justizminister Jochen Hartloff; Bild: rlp

„Das ist ein vernünftiger Vorschlag”, urteilt der Justizminister. „Ich halte ihn für praktikabel, aber man muss überlegen, ob der Entwurf präziser formuliert wird, damit ein Gericht nicht die Entscheidung der Eltern für eine Beschneidung später als zu leichtfertig getroffen beurteilt.” Die Eltern sollten verantwortlich darüber entscheiden. Hartloff verlangte, der Eingriff müsse fachgerecht durchgeführt werden. „Dies umfasst auch eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung.”

Das Bundeskabinett berät an diesem Mittwoch über die Pläne. Eine Beschneidung soll dem Entwurf zufolge straffrei sein, wenn möglichst Schmerzfreiheit gewährleistet ist. Ein Verbot ist vorgesehen, wenn es eine Gefahr für das Kindeswohl gibt. Mögliche Gesundheitsrisiken sollen beachtet werden. Ältere Jungen sollen eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das respektiert werden muss. Im Mai hatte das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet.


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