| Wohnen im Alter

Hilfe für die Planung

„Wo Menschen etwas gemeinsam bewegen wollen, braucht es manchmal auch einen kräftigen Schub für die entscheidenden Schritte nach vorne. Die Erfahrung zeigt, dass oft die gezielte Unterstützung an entscheidender Stelle eine neue Idee zum Erfolg bringen kann. Deshalb wollen wir Wohnprojekt-Initiativen mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro fördern“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Bewohner eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts
Bewohner eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts

Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen hilft interessierten Bewerbern im Vorfeld dabei, die notwendigen Schritte für ihr Wohnprojekt zu planen, ein realistisches Konzept zu entwickeln und die Förderung für einen gezielten Impuls zu nutzen.

„Gemeinschaftliche Wohnformen und innovative Versorgungskonzepte im Quartier können zu einem selbstbestimmten Leben bis ins hohe Alter beitragen“, so die Ministerin, „da sie Menschen zusammen bringen, die Gemeinschaft stärken und die Verzahnung nachbarschaftlicher und professioneller Hilfen erleichtern.“ 

Dazu zählen Mehrgenerationenwohnprojekte, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Wohngemeinschaften, Mieterwohnvereine oder Quartiersprojekte, wie das „Bielefelder Modell“. „Die Landesregierung unterstützt solche Wohnmodelle bereits intensiv und führt nun ergänzend eine neue Anschub-Förderung ein, die ab 2017 zur Verfügung stehen wird“, so die Ministerin weiter.

Das neue Förderprogramm ist vielseitig einsetzbar. Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Moderation, professionelle Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Personal- und Sachkosten. Aber auch Fachleute für innovative Projekte des Neuen Wohnens, wie Gemeinschaftliches Wohnen, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Mietervereine, Baugruppen und Baugemeinschaften. „Voraussetzung ist jedoch, dass auch die Wohnbedarfe älterer Menschen oder von Menschen mit Behinderungen Bestandteil des Konzepts sind“, unterstrich Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP erhältlich und auf der Themenseite <link http: www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de _blank external-link-new-window>www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de und auf dem Fachtag „Generationen-Wohnen“ der Landesberatungsstelle Neues Wohnen am 22. November in der Akademie der Wissenschaften in Mainz.

Teilen

Zurück