Es müssten möglichst alle Facetten gesellschaftlichen Lebens und damit die unterschiedlichsten Gruppierungen angesprochen werden, unterstrich die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch während einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Medientage.
In diesem Zusammenhang seien neben einer bundes-, europa- und weltweiten Berichterstattung gerade auch Informationen auf regionaler und lokaler Ebene im Fernsehen, wie auch im Hörfunk wichtig für die Menschen. „Deshalb sehen wir im Länderkreis weiterhin Drittsendezeiten und Regionalfenster als wichtige Instrumente zur Sicherung der Vielfalt im privaten Rundfunk an“, so die Ministerpräsidentin.
Der private Rundfunk mit seinen vielfältigen Angeboten habe sich über viele Jahre hinweg zu einer wichtigen Säule des dualen Systems in Deutschland entwickelt. Ebenso wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seien auch die privaten Medienunternehmen auf verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. „Hier sehen wir uns als für die Medienpolitik verantwortlichen Länder in der Pflicht“, so die Ministerpräsidentin.
Eine besondere Herausforderung für die Medienpolitik sei das Zusammenwachsen der Übertragungswege und die damit einhergehenden Änderungen in der Mediennutzung. Die unterschiedliche Regulierung beispielsweise von Rundfunk- und Internetangeboten lasse sich nicht länger rechtfertigen. Vielmehr müsse sich künftig die Regulierung an den Inhalten und nicht länger an der Verbreitungsart orientieren. Dies betreffe insbesondere die Notwendigkeit einer Angleichung der Werbevorgaben. „Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission, im engen Dialog mit den Mitgliedstaaten einen Regulierungsrahmen zu entwickeln, der der Konvergenz der Medientechnologie und der Medienmärkte Rechnung trägt. Ebenso, dass sie das Ziel eines technologieneutralen und inhaltsorientierten Ansatzes verfolgt“, so die Ministerpräsidentin. Dies entspreche auch einer Forderung der Länder, die sich für ein Konzept einsetzen, das qualitative Mindeststandards für die Verbreitung audiovisueller Medien formuliert und gewährleistet.
Hinsichtlich der nationalen Regelungen habe die Rundfunkkommission eine länderoffene politische Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Hamburgs zur Begleitung der Erarbeitung eines Medienstaatsvertrages eingesetzt. Die Arbeitsgruppe diene auch der Vorbereitung der Arbeit einer Bund-Länder-Kommission, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vereinbart wurde. Das von der Ländergemeinschaft in Auftrag gegebene und in der vergangenen Woche vorgelegte Gutachten sei eine gute Grundlage für die künftigen Bund-Länder-Gespräche. Die Länder werden aus dem Gutachten nun eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für die ab Anfang 2015 vorgesehene gemeinsame Bund-Länder-Kommission erarbeiten.