| Bundesratsinitiative / Flüchtlinge

Initiative eingebracht

Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Flüchtlings- und Integrationspolitik eingebracht.
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die hohe Zahl von Flüchtlingen ist nicht nur eine Verpflichtung zur Hilfe. Sie bietet dem Land und der Wirtschaft eine große Chance, denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des wachsenden Fachkräftebedarfs ist Rheinland-Pfalz auf den Zuzug von Menschen angewiesen. Damit die Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden gelingen kann, muss der Bund allerdings seiner Verantwortung gerecht werden, gefasste Beschlüsse umsetzen und dafür sorgen, dass Integration so früh wie möglich beginnt.“ Die Entschließung soll bei der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates beraten werden.

Als wichtiges Ziel benennt der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Entschließungsantrag, dass Entscheidungen schneller getroffen werden müssen, damit Asylsuchenden schneller Klarheit über das Bleiberecht vermittelt wird. Erste Schritte seien zwar durch die bisherige Gesetzgebung unternommen worden. Eine vollständige Umsetzung etwa der Einführung eines qualifizierten Ankunftsnachweises und eines optimierten Datenaustausches stehe aber noch aus.

Der Entschließungsantrag betont weiterhin, dass es sich bei der Integration von Flüchtlingen um eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen handelt. An die Bundesregierung werden vor diesem Hintergrund verschiedene Erwartungen zur Bewältigung der Aufgabe adressiert. Unterstützung wird unter anderem in folgenden Bereichen erwartet:

-    Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse

-    Anpassung und Ausbau der Kindertagesstätten und Einstellung zusätzlicher Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter

- Anpassung der Einstiegsprogramme für die berufliche Orientierung und für die berufliche Ausbildung

- zeitnahe Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für junge Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung und für zwei Jahre Beschäftigungszeit nach der Ausbildung

- flächendeckende Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Flüchtlinge in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit

- Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die aktive Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen und den Ausbau der Initiativen zum Abbau der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit

- Optimierung der Prozesse bei der Umsetzung der Vorrangprüfung durch verbesserte behördliche Abstimmungsverfahren, insbesondere zwischen Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörden, nachdem der Bundesgesetzgeber von einer Streichung der Arbeitsmarktvorrangprüfung abgesehen hat

- Beseitigung von Hindernissen, die studierfähige Flüchtlinge von der Aufnahme eines Studiums oder einer studienvorbereitenden Maßnahme abhalten

- Bereitstellung weiterer Mittel zum Ausbau und Erhalt von Studienplatzkapazitäten

- Einrichtung und Finanzierung der Asylverfahrens- und Rückkehrberatung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen

- Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Weitere Punkte betreffen den Themenbereich Wohnraum, der bezahlbar für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen soll.

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