„Die kluge Anpassung von analogen Gerechtigkeitsgrundsätzen an die Anforderungen der digitalen Welt ist eine Herausforderung, die wir dringend angehen müssen. Wir sollten dabei sowohl den Anpassungsbedarf der analogen Grundsätze als auch die Anforderungsbedürfnisse der digitalen Welt berücksichtigen“, sagte Stadelmaier weiter. „Die Debatten der vergangenen Monate haben deutlich gezeigt, dass wir uns dabei vor einem internationalen Hintergrund bewegen, der sowohl Länder, Bund als auch die EU betrifft. Gerade dieser Umstand macht den Diskurs so schwierig und komplex“, so Stadelmaier.
Auf dem Podium in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz diskutierten Prof. Karl-Nikolaus Peifer, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht an der Universität zu Köln, Dr. Marc Jan Eumann, Staatssekretär bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Justitiar des ZDF, Peter Weber, Fragen des Rechtemanagements im TV-Bereich und wie unter den Vorzeichen der Digitalisierung die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine faire Verteilung sicherstellen können.
Zu der Thematik des zweiten Panels - „Neue Bezahlmodelle im Netz - ist eine Kulturflatrate eine Lösung?“ - sagte Staatssekretär Martin Stadelmaier auf dem Podium, dass die Debatte weiterhin offen geführt werden sollte, ob und wie durch ein allgemeines Modell Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe oder Vervielfältigung von digitalen Produkten ermöglicht werden könne.
Dazu diskutierten neben dem Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Dr. Jeanette Hofmann, Direktorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Prof. Oliver Castendyk, Gast-Professor für öffentliches und privates Medienrecht an der Universität Potsdam und wiss. Direktor der Allianz deutscher Produzenten - Film und Fernsehen sowie Prof. Karl-Nikolaus Peifer von der Universität zu Köln.
„Bei all diesen Überlegungen muss die schützenswerte Struktur des Netzes mitgedacht und beachtet werden. Ein modernes Urheberrecht muss für einen gerechten Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheber an ihren digitalen Werken und den berechtigten Interessen der Internetnutzer an einem freien Zugang zu Wissen und kulturellen Werken sorgen. Um diesen Spagat zu schaffen, müssen viele Interessen gebündelt und balanciert werden“, betonte Staatssekretär Stadelmaier bei der Veranstaltung.