| Regionale Förderung

Investitionen in Arbeitsplätze

Für gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit einer Förderung im Regionalprogramm. Vorausgesetzt wird die Schaffung neuer oder die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
Geld; Bild: rlp-Archiv
Die ISB bezuschusst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Investitionen in Arbeitsplätze; Bild: rlp-Archiv

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bezuschusst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Beherbergungsbetriebe, die sich in einem der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder im Landesfördergebiet in Rheinland-Pfalz befinden. Die laufende Förderperiode ist zeitlich befristet: Geförderte Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Errichtung einer neuen und die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte beziehungsweise die Übernahme einer stillliegenden oder von einer Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor.

Die Förderhöchstsätze liegen zwischen 7,5 Prozent für Unternehmen mit maximal 250 Dauerarbeitsplätzen und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme sowie 15 Prozent bei kleinen Unternehmen – in GRW-Gebieten bis zu 27 Prozent – mit maximal 50 Dauerarbeitsplätzen und maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal zehn Millionen Euro Bilanzsumme und erstrecken sich auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme der Förderantrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt ist und dem Antragsteller eine schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB vorliegt.

Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt. Anträge stellen die Unternehmen direkt bei der ISB. 

Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Wirtschafts- und Wohnraumförderung unter <link http: www.isb.rlp.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.isb.rlp.de.

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