| Kinder und Jugend

Jugendschutz bei Geschenken

Da Kinder und Jugendliche auch in diesem Jahr zu Weihnachten wieder reichlich mit Filmen und Computerspielen beschenkt wird, appelliert Kinder- und Jugendministerin Irene Alt an Erwachsene, beim Kauf die entsprechenden Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu beachten.
Kind vor Fernseher; Bild: dpa
Kind vor Fernseher; Bild: dpa

„Die Altersfreigaben stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, Jugendliche und auch Kinder dar. Sie informieren darüber, ob ein Medium für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist“, so Ministerin Alt. „Damit ein Film aber auch zu einem schönen Erlebnis wird, empfehle ich den Eltern, Filme gemeinsam mit ihren Kindern anzusehen. Das ist nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern macht auch Spaß“.

Zudem sieht die Ministerin auch den Einzelhandel in der Verantwortung: „Insbesondere im Weihnachtsgeschäft sollte noch intensiver darauf geachtet werden, dass Filme und Computerspiele nur an Kunden entsprechenden Alters verkauft werden.“ Die Alterskennzeichnung ist auf der Frontseite der Hülle unten links sowie auf dem Datenträger deutlich sichtbar angebracht.

Nähere Informationen zu den FSK-Altersfreigaben für Kinospielfilme sind auf der Homepage der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (www.fsk.de) zugänglich. Die dort veröffentlichten Altersbegründungen informieren über die Hintergründe der jeweiligen Freigaben. Rheinland-Pfalz koordiniert für die Bundesländer die Zusammenarbeit mit der FSK.

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