„Die Altersfreigaben stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, Jugendliche und auch Kinder dar. Sie informieren darüber, ob ein Medium für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist“, so Ministerin Alt. „Damit ein Film aber auch zu einem schönen Erlebnis wird, empfehle ich den Eltern, Filme gemeinsam mit ihren Kindern anzusehen. Das ist nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern macht auch Spaß“.
Zudem sieht die Ministerin auch den Einzelhandel in der Verantwortung: „Insbesondere im Weihnachtsgeschäft sollte noch intensiver darauf geachtet werden, dass Filme und Computerspiele nur an Kunden entsprechenden Alters verkauft werden.“ Die Alterskennzeichnung ist auf der Frontseite der Hülle unten links sowie auf dem Datenträger deutlich sichtbar angebracht.
Nähere Informationen zu den FSK-Altersfreigaben für Kinospielfilme sind auf der Homepage der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (www.fsk.de) zugänglich. Die dort veröffentlichten Altersbegründungen informieren über die Hintergründe der jeweiligen Freigaben. Rheinland-Pfalz koordiniert für die Bundesländer die Zusammenarbeit mit der FSK.