„Ich empfehle allen Eltern, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, bei geplanten Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor dem 26. Juni 2012 neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen“, sagte Innenstaatssekretär Jürgen Häfner. Als Reisedokumente für Kinder kämen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - auch Personalausweise in Betracht.
Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten, die von den Mitgliedsstaaten ausgestellt werden (EU-Passverordnung). Hintergrund ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen. Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das Prinzip „eine Person – ein Pass" wird aus Sicherheitsgründen auch von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni 2012 EU-weit umzusetzen.
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Weitere Informationen und die jeweils zuständige Passbehörde sind im Internet über den Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (<link http: www.bus.rlp.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.bus.rlp.de unter dem Stichwort „Pass“ zu finden. Zusätzliche Auskünfte erteilen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden.