Die Grundrechte des Grundgesetzes stellten als Wertordnung einen Grundkonsens dar, ohne den in einer pluralen Gesellschaft ein Zusammenleben nicht möglich wäre. In diesen Grundkonsens gehörten auch Rechte der Kinder. Bislang gehe es im Grundgesetz überwiegend um das Verhältnis von Staat und Eltern. Kinder seien aber eigenständige Persönlichkeiten mit ganz spezifischen Bedürfnissen und Interessen, die es rechtlich zu schützen und durchzusetzen gelte.
In Rheinland-Pfalz seien dem Auftrag der Landesverfassung Taten gefolgt. „Wir haben das erste Landeskinderschutzgesetz bundesweit eingeführt. Wir haben in den Kitas früher als andere Bildungs- und Erziehungsstandards auf den Weg gebracht. Unbegleitete Flüchtlingskinder werden bei uns frühzeitig von der Jugendhilfe betreut. Flüchtlingskinder gehen auch in Kita und Schule. Wir machen eine aktive Arbeit, um Kinderrechte bekannt zu machen. In Schulen sind Kinderrechte im Lehrplan verankert. In der Jugendhilfe und der Jugendarbeit spielt beispielsweise die Partizipation eine besondere Rolle“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Ministerpräsidentin betonte den Wert von Veranstaltungen zu Kinderrechten. Das schaffe Bewusstsein für das Thema. In Rheinland-Pfalz leiste das beispielsweise die jährliche Woche der Kinderrechte mit landesweiten Veranstaltungen und die Kinderrechtefachtagung des Kinder- und Jugendministeriums.
Die Universität Koblenz-Landau veranstaltete den Kinderrechtekongress in Kooperation mit der OUTLAW-Stiftung und der Fachhochschule Münster. Teilgenommen haben Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie Lehrende und Forschende an Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen.