Klare Linie zu Kinderlärm

Der Bundesrat hat grundsätzlich und einmütig dem rheinland-pfälzischen Anliegen zugestimmt, dass Kinderlärm rechtlich als typisches Verhalten beim Spielen, Rennen und Raufen von Kindern akzeptiert wird. Allerdings konnten sich die unionsgeführten Länder nicht darauf einigen, was konkret im Bundesrecht zu verbessern ist und haben sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung beschränkt.
Kinderfest; Bild: Stk

Dies haben Ministerpräsiden Kurt Beck und Unweltministerin Margit Conrad in Bezug auf einzelne Rechtssprechungen, wie Kinderlärm auf Spielplätzen, deutlich kritisiert. Es bestehe Regelungsbedarf. Die Rechtslage sei unbestritten und klar zu formulieren, sagten Beck und Conrad. Der rheinland-pfälzische Antrag, der in allen Fachausschüssen im Bundesrat in seinen Lösungsansätzen Zustimmung gefunden hat, hat hier sehr konkrete Vorschläge gemacht.

Beck und Conrad: „Wir sagen nicht nur dass, sondern auch wo und wie das Recht verbessert werden soll. Die Union setzt damit kein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in der Rechtssprechung. Das aber war unser Anliegen. Wir wollten ganz konkret die Rechtsposition für Kinder und ihre Eltern, Träger, Einrichtungen und Kommunen stärken."

In dem Entschließungsantrag hat Rheinland-Pfalz eine umfassende Regelung vorgesehen, die Rechtssicherheit bringt und deutlich macht, dass Kinderlärm zu unserem Leben dazu gehört:  Im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll eine Privilegierung der Lebensäußerungen von Kindern vorgenommen und klar gestellt werden, dass Kinderlärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt.

Entsprechend muss im Zivilrecht (BGB) sicher gestellt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine wesentliche Beeinträchtigung ist. Kindertagesstätten gehören in Wohngebiete. Heute sind sie nur ausnahmsweise über eine ausdrückliche Befreiung möglich.

Die Entschließung des Bundesrates, die heute auf Vorschlag von Baden-Württemberg beschlossen wurde, wird so dem rheinland-pfälzischen Anliegen einer klaren Regelung nicht gerecht.

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