| Finanzen

Kommunen stärker unterstützen

Der Ministerrat hat heute den Entwurf zum Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens beschlossen.
Geldmünzen

Mit dem Sondervermögen soll das „Kommunale Investitionsprogramm 3.0“ zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen finanziell ausgestattet werden, teilte das Finanzministerium mit.

„Den Kommunen stehen damit Fördermittel in einem Gesamtvolumen von rund 285 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. „Das Sondervermögen ist ein Instrument, um den Kommunen möglichst effizient, umfassend und schnell die Mittel aus dem Bundesprogramm in Höhe von 253,2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land verstärkt sie um 31,7 Millionen Euro“, so Ahnen.

Aus Sicht der Landesregierung ist die Bildung eines Sondervermögens „zweckmäßig“, so Ahnen. „Auch der Bund geht diesen Weg. Er ermöglicht die gebündelte Erfassung der Mittel eines mehrjährigen Projekts, dessen Zahlströme vom restlichen Haushalt zu trennen sind“, sagte die Finanzministerin.

In einem Rundschreiben an die Kommunen hat das Ministerium bereits über die Durchführung des Programms entsprechend dem „Kommunalen Investitionsförderungsgesetz (KInvFG)“ informiert. Gefördert werden können demnach Maßnahmen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen und vor dem 31. Dezember 2018 beendet werden. Förderbereiche sind die Schwerpunkte Infrastruktur und Bildung, darunter sind zum Beispiel Investitionen in Krankenhäuser, Informationstechnologien, energetische Sanierung oder Kindertagesstätten zu verstehen. Die detaillierten Förderbereiche sind in einer Übersicht im Internet (www.fm.rlp.de) hinterlegt.

Die Umsetzung des Förderprogramms geschieht weitgehend in kommunaler Selbstverwaltung. So bestimmen die Landkreise unter Einbeziehung des kreisangehörigen Bereichs die Kriterien zur Abgrenzung von Finanzschwäche und ermitteln die antragsberechtigten Kommunen. Darüber hinaus wählen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem zusätzlichem Budget die vorgesehenen Investitionsprojekte selbst aus. Sie beschließen jeweils eine Liste von Maßnahmen, die zur Förderung beantragt werden sollen, und leiten diese möglichst bis 30. November 2015, spätestens aber bis 30. April 2016 dem Finanzministerium zu. „Ich vertraue auf die bewährten Entscheidungsstrukturen“, so Finanzministerin Ahnen.

Diese Form der Umsetzung wurde gewählt, um den Kommunen den eigenen Entscheidungsspielraum so weit wie möglich zu belassen. Zentrale Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurden von der Landesebene übernommen. So dient das Finanzministerium als Informationsvermittler zwischen dem Bundesministerium der Finanzen auf der einen und den Kommunen sowie den Förderreferaten der Landesregierung auf der anderen Seite. Das Finanzministerium erfüllt dabei die Berichtspflichten gegenüber dem Bund und steuert die Umsetzung des Programms in Rheinland-Pfalz.

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