„Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag war ein richtiger und wichtiger Schritt der Länder, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft zu sichern. Die Evaluierung hat ergeben, dass die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag gut war“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Es konnten jetzt einige weitere Korrekturen zugunsten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verabredet werden“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission.
Diese betreffen im privaten Bereich weitere Erleichterungen für volljährige Kinder bei Befreiung der Eltern, die Verlängerung der Befreiungszeiträume und Erleichterungen bei der Antragsstellung. Im Bereich der Wirtschaft sollen bei der Betriebsstättenstaffelung nunmehr durch ein Wahlrecht nun die Beschäftigten auch nach Vollzeitäquivalenten berechnet werden können. Der Rundfunkbeitrag von privilegierten Einrichtungen, zum Beispiel Kitas, wird von einem Beitrag auf ein Drittel Beitrag reduziert. Ergänzt wird dies durch weitere Datenschutzregelungen und durch die Ermächtigung zu einem weiteren Meldedatenabgleich in einigen Jahren.
Die Länder werden auf dieser Grundlage einen Staatsvertragsentwurf erarbeiten und mit den beteiligten Kreisen erörtern. Ziel ist, den Staatsvertrag noch in diesem Jahr zu unterzeichnen; er soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die in diesem Zusammenhang weiter diskutierten Fragen der Begrenzung von Werbung und Sponsoring, des Strukturausgleichs innerhalb der ARD und der Reduzierung der Beitragsbelastungen von KfZ im wirtschaftlichen Bereich wurden auf das Frühjahr 2016 nach Vorlage des nächsten KEF-Berichts vertagt.
„Ich freue mich, dass dieser Kompromiss zustande kam“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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Rundfunkbeitrag
Kompromiss gefunden
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages auf den Weg gebracht, wie die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer mitteilte.

© dpa