Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 2020 daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfes gefordert und konkrete Vorschläge für die Anpassung des Gesetzestextes formuliert. Begleitend dazu hat sich die Rundfunkkommission der Länder am 1. Dezember 2020 mit dem Gesetzentwurf befasst und ein Positionspapier verabschiedet, das die wesentlichen Punkte der Bundesratsstellungnahme aufgreift.
„Der Jugendmedienschutz betrifft Regelungsbereiche des Bundes und der Länder gleichermaßen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass Regelungen des Bundes und der Länder aufeinander abgestimmt sind und sinnvoll ineinandergreifen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Anforderung nicht erfüllt“, sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab. „Vielmehr ergeben sich durch die Regelungen des Gesetzes weiterhin Abgrenzungsfragen zu den Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den Anbietern führen“, so die Staatssekretärin. So werde auch das Ziel, konvergente Regelungen für alle Medieninhalte zu schaffen, nicht erreicht.
„Der Gesetzentwurf verkennt, dass Schutzmechanismen aus der analogen Medienwelt nicht ohne weiteres auf die Onlineangebote übertragbar sind. Wir brauchen technische Schutzvorkehrungen, die leicht zu konfigurieren sind und einen altersgerechten Schutzraum für Kinder und Jugendliche im Internet schaffen“, führte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk aus.
Ein besonderes Anliegen ist den Ländern, die Unabhängigkeit der Medienregulierung auch im Bereich des Jugendmedienschutzes sicherzustellen. Die im Entwurf des Jugendschutzgesetzes vorgesehene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird unter diesem Aspekt sehr kritisch gesehen. „Wir plädieren dafür, die Aufsicht über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf die Landesmedienanstalten zu übertragen. Sie erfüllen die nationalen und europarechtlichen Anforderungen an die Staatsferne der Medienregulierung und verfügen zudem über eine hohe Fachkompetenz und umfassende Erfahrung. Zudem ist aus unserer Sicht kein sachlicher Grund dafür erkennbar, eine neue Behördenstruktur aufzubauen, statt auf bestehende und bewährte Systeme zurückzugreifen“, sind sich Staatssekretärin Raab und Staatsminister Schenk einig.