Umweltministerin Margit Conrad: "Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger handeln wir vorsorglich. Auch wenn es derzeit keine Hinweise auf radioaktive Belastungen, etwa durch Waren, die aus Japan zu uns gelangt sind, gibt - wir beobachten die Situation sehr genau. Sicherheit steht an erster Stelle. Die zuständigen Behörden wurden mit Bekanntwerden der nuklearen Störfälle angewiesen, das Notwendige zu unternehmen, um jederzeit schnell und präzise mögliche Auswirkungen melden zu können.“
Radioaktivität in der Umwelt
Das Umweltministerium ist als oberste Landesbehörde für den Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zuständig. Ziel des Gesetzes ist es, die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen. Die Messstationen des Bundesamts für Strahlenschutz und des Deutschen Wetterdienstes im Land können auch solche Belastungen messen, die von weit her eingetragen werden. Eine unfallbedingte Freisetzung wurde bisher nur im Jahr 1986 als Folge des Tschernobylunfalls gemessen.
"Messungen auf Radioaktivität in der Umwelt sind in Rheinland-Pfalz jederzeit möglich – ob in Wasser, Boden, Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln", betonte Conrad.
Lebensmittelüberwachung
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat aktuell eine Abfrage bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Kommunen nach Großhändlern, Importeuren oder Asia-Märkten durchgeführt. Bisher gibt es keinen Hinweis auf relevanten Handel. Das Bundesverbraucherministerium hat überdies mitgeteilt, dass bundesweit kein nennenswerter Handel mit japanischen Lebensmitteln stattfindet.
Bereits auf dem Markt befindliche Lebensmittel aus Japan sind nach derzeitigem Stand als unbelastet einzustufen. Die Lebensmittelüberwachung wird weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit Handel und Importgeschehen beobachten.
Geräte-Importe
Für Produkte aus Japan, die keine Lebensmittel sind, führt der Zoll stichprobenartige Messungen durch. Sofern sich aufgrund der Messergebnisse weiterer Handlungsbedarf ergeben sollte, ist von Seiten der Zollbehörden kurzfristig einer Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Nach Auskunft der für den Flughafen Hahn zuständigen Zolldienststelle werden am Flughafen Hahn schon jetzt alle Güter aus Japan radiologisch gemessen.
Messstationen
Zuständig für die Überwachung der luftgetragenen Radioaktivität ist der Bund. Hierzu werden in ganz Deutschland Messstationen zur Überwachung der luftgetragenen Radioaktivität betrieben. In Rheinland-Pfalz sind dies etwa 100 Messstationen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zur Überwachung der Ortsdosisleistung und 2 Aerosolmesstationen des Deutschen Wetterdienstes. Die Messwerte des BfS sind im Internet unter <link http: odlinfo.bfs.de>odlinfo.bfs.de abrufbar.