| Betreuungsgeld

Land ist gut vorbereitet

Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind auf die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August gut vorbereitet. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Jugendämtern der Kreis- und Stadtverwaltungen, hierfür entwickelte das Familienministerium ein landesweit einheitliches Antragsformular, das derzeit an die Kommunen verschickt wird.
Mutter mit Kinderwagen; Bild: rlp-Archiv, dpa

„Wir haben in Rheinland-Pfalz unsere Pflicht erfüllt, die Voraussetzung für die Beantragung von Betreuungsgeld zu schaffen, wenngleich wir das Betreuungsgeld auch weiterhin als eine überflüssige, rückwärtsgewandte Familienleistung betrachten, die völlig falsche Impulse setzt: Für Frauen soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Familienpause nach der Geburt eines Kindes möglichst lang auszudehnen und Kindern wird damit der Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita verwehrt. Die Erfahrungen in Thüringen zeigen, dass gerade jene Familien, deren Kinder ganz besonders von den Angeboten einer außerhäuslichen Betreuung profitieren würden, das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. In den skandinavischen Ländern fällt die Bilanz aus denselben Gründen auch nicht besser aus“, kritisiert Familienministerin Irene Alt.

„Dieses Geld wäre besser angelegt, wenn man es in den Ausbau der Betreuungsplätze investieren würde.“

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