„Die Sicherheitsbehörden brauchen effektive Mittel, um gegen schwerste Kriminalität wie Mord, Totschlag oder Kinderpornografie vorgehen zu können“, betonte Lewentz. „Gleichzeitig muss eine Neuregelung der Mindestspeicherfrist den Anforderungen unserer Verfassung und den strikten Vorgaben europäischer Rechtsprechung genügen.“ Mit einem klar definierten Katalog schwerster Straftaten, kurzen Speicherfristen und einem uneingeschränktem Richtervorbehalt erscheine der jetzt gefundene Kompromiss geeignet, alle Interessen in Ausgleich zu bringen.
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Datenspeicherung
Lewentz begrüßt Vorschlag
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz, hat den aktuellen Kompromiss zur Neuregelung der Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten „als ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ begrüßt.
