| Elterngeld

Malu Dreyer befürchtet Verzögerungen

Familienministerin Malu Dreyer befürchtet erhebliche Verzögerungen bei der Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes zu Beginn des neuen Jahres. "Grund sind von der Bundesregierung beschlossene Änderungen, die für viele Eltern erhebliche finanzielle Einbußen und Nachteile und gleichzeitig einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Wir befürchten chaotische Zustände bei den Elterngeldstellen, die allein der Bund zu verantworten hat“, sagte die Ministerin.
Familie; Bild: dpa
Dreyer befürchtet erhebliche Verzögerungen bei der Auszahlung des Elterngeldes.

Die Bundesregierung spare beim Elterngeld 605 Millionen Euro ein, die im Wesentlichen auf Kosten junger und einkommensschwacher Familien gingen, sagte Malu Dreyer. So werde bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag künftig das Elterngeld angerechnet. "Das bedeutet im Klartext: Weniger Geld für Menschen, die ohnehin sehr wenig zum Leben haben. Vor allem die betroffenen Kinder sind Leidtragende dieser unsozialen Politik“, so die Ministerin.

Auch Eltern mit mittlerem Einkommen müssen mit finanziellen Einbußen rechnen. Ab einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 1.200 Euro vor der Geburt des Kindes wird Ihnen das Elterngeld stufenweise von bisher 67 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt. Dadurch erhalten sie monatlich zwischen 1,20 Euro und 45 Euro weniger Elterngeld.

Das Elterngeld wird nach Angaben der Ministerin auf die Grundsicherung angerechnet; der Leistungsträger der Grundsicherung, beispielsweise das Jobcenter, kürzt seine Leistung entsprechend. "Eltern müssen aber in jedem Fall einen Antrag auf Elterngeld stellen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung ihres jeweiligen Leistungsantrages zu vermeiden. Außerdem können sie einen Freibetrag von bis zu 300 Euro im Monat bekommen, wenn sie vor der Geburt des Kindes zum Beispiel durch einen Minijob Erwerbseinkommen erzielt haben“, sagte die Ministerin.

Die Neuregelungen gelten nicht erst für Kinder, die ab dem 1.1.2011 geboren werden, sondern sie werden ab sofort für alle wirksam, die über den 1.1.2011 hinaus Elterngeld beziehen. Es müssen also auch Fälle überprüft werden, die bereits bewilligt wurden. "Bei allen Elterngeldberechtigten muss geklärt werden, wie sie von der gesetzlichen Änderung im Einzelnen betroffen sind. Ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, der zur Folge haben wird, dass die Menschen länger auf ihr Geld warten müssen. Ganz zu schweigen von der Unzahl an Änderungsbescheiden, die die Elterngeldstellen voraussichtlich lahmlegen werden und im Einzelfall einen Betrag von gerade einmal 1,50 Euro umfassen können“, so die Ministerin.

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