Malu Dreyer ruft Bevölkerung zur Impfung auf

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer ruft die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe) impfen zu lassen. „Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlung erweitert. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Impfstoffes wird nun stufenweise allen Indikationsgruppen die Impfung empfohlen“, sagte die Ministerin heute in Mainz.
Impfung gegen die neue Grippe; Bild: dpa

Das bedeute, dass sich neben den zunächst aufgerufenen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Angehörigen des medizinischen Personals auch alle Menschen ohne Vorerkrankungen impfen lassen sollten. „Die Entscheidung zur Impfung sollte grundsätzlich nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung getroffen werden; es empfiehlt sich daher immer die vorherige Beratung mit dem behandelnden Arzt“, so die Ministerin.
Laut Robert Koch-Institut gehe die Zahl von akuten Atemwegserkrankungen bundesweit langsam zurück, so die Ministerin. Das gelte auch für Rheinland-Pfalz, wo die Zahl der Neuerkrankungen aber immer noch im deutlich erhöhten Bereich liege. Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren. Vor allem in dieser Altersgruppe und bei jungen Erwachsenen treten bei der Neuen Grippe häufiger schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle auf. „Auch wenn die Krankheitszahlen langsam zurückgehen, bleibt die Impfung nach Einschätzung der Expertinnen und Experten von großer Bedeutung, da die Ansteckungswelle noch nicht vorüber ist und das Virus auch nach Abklingen der Welle nicht einfach verschwindet. Ob und wann es zur erneuten Krankheitswelle mit Neuer Grippe kommt, lässt sich derzeit nicht sicher vorhersagen“, so Malu Dreyer.
Zur zeitlichen Reihenfolge der Impfungen entsprechend der Verfügbarkeit des Impfstoffs hat die Ständige Impfkommission vorgeschlagen, dass sich nach dem medizinischen Personal, den Bevölkerungsgruppen mit besonderen Risikofaktoren ab einem Alter von sechs Monaten und Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel nun auch folgende Gruppen impfen lassen sollen:
• Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliches Risikoquelle für ungeimpfte  Risikopersonen (besonders Säuglinge unter sechs Monaten, chronisch Kranke, Schwangere) sein können,
• alle übrigen Personen ab dem Alter von sechs Monaten bis 24 Jahren,
• alle übrigen Personen ab dem Alter von 25 bis 59 Jahren,
• alle übrigen Personen ab 60 Jahre.

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