Kurt Beck, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder: „Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage. Vor allem für die privaten Veranstalter werden die bestehenden europäischen Beschränkungen für die Werbung weitgehend gelockert. Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für Sender und Dienste der Informationsgesellschaft. Die bisherigen Begrenzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr, werden jedoch beibehalten.“
Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hält an den Bestimmungen über den Umfang der Werbung weitgehend fest, enthält aber Lockerungen bei der Einfügung der Werbung. Daneben treten erstmals Vorgaben für sogenannte Produktplatzierung. Diese bleibt grundsätzlich verboten. Sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es allerdings klar definierte Ausnahmen. Während im privaten Rundfunk in Filmen, Unterhaltungssendungen und im Sport in Eigen- und Fremdproduktionen Produkte gegen Entgelt platziert werden dürfen, ist dies im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bei angekauften Formaten erlaubt. Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) sind im privatem wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten. Stets unzulässig ist Produktplatzierung darüber hinaus in Kindersendungen. Diese dürfen auch nach wie vor nicht durch Werbung unterbrochen werden, um das höhere Schutzniveau für Kinder beizubehalten.
„Auf zulässige Produktplatzierung muss jedoch immer eindeutig hingewiesen werden. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Kaufproduktionen, wenn die Produktplatzierung mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist“, so Beck. Die gravierenden ökonomischen Einbrüche auch in der Medienlandschaft, die Abwanderung von Werbung ins Internet und die jetzigen ständigen Verstöße gegen die Regelungen zur Schleichwerbung hätten neue Vorgaben mit klarer Transparenz nötig gemacht.
Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch Vorgaben für fernsehähnliche audiovisuelle Mediendienste auf Abruf enthält, soll nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. April 2010 in Kraft treten.
Noch am „Anfang der Diskussion“ sind die Regierungschefs der Länder bei der Frage einer möglichen Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch dieses Thema stand auf der Tagesordnung ihres Treffens in Mainz. Derzeit werden diese Gebühren im Prinzip für jedes einzelne Empfangsgerät erhoben. Die vielen Ausnahmen davon, die Kritik an den Kontrollen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und die neuen Empfangsmöglichkeiten etwa mit Computern haben jedoch die Forderungen nach einem anderen Modell verstärkt.
Beck: „Die Möglichkeiten der Anstalten, Gebührenpotenziale zu erschließen, sind erschöpft. Die wirtschaftliche Krise hat zu weiteren Ausfällen geführt, die Befreiungsquote steigt. Gleichzeitig sinkt die Akzeptanz der Gebühr. Die Konvergenz wird tatsächlich erlebbar, d.h. immer mehr Geräte können auch Rundfunk empfangen, obwohl sie hauptsächlich einem anderen Zweck dienen. Bleibt alles wie es ist, rechnen wir bis 2020 mit bis zu einer Milliarde Euro Mindereinnahmen.“
Die Länder haben deshalb zwei Modelle ausgearbeitet, die derzeit einer näheren Prüfung unterzogen werden: Einerseits eine fortgeschriebene Rundfunkgebühr, andererseits eine sogenannte Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. „Es handelt sich hier nicht um politisch bereits entschiedene Modelle“, so Beck weiter. „Vielmehr sind es reine Referenz¬modelle auf deren Grundlage die politische Ausgestaltung vorgenommen wer¬den kann und auf deren Grundlage wir die finanziel¬len Auswirkungen politischer Entscheidungen berechnen können. All dies führt jedoch dazu, dass wir noch Zeit benötigen.“ Eine mögliche Modellentschei¬dung wollen die Ministerpräsidenten bis zum Sommer 2010 treffen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch weiter eingeschränkt werden kann.
Darüber hinaus wurden heute in Mainz die Weichen in Richtung Digitalradio gestellt. Einstimmig haben die Regierungschefs der Länder über die Zuordnung der Übertragungskapazitäten für bundesweiten digitalen Hörfunk entschieden. Danach erhält das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio ein Drittel der zur Verfügung stehenden Frequenzen und die Landesmedienanstalten bekommen für private Veranstalter bundesweiten Digitalradios zwei Drittel der Übertragungskapazitäten zugeordnet. Darauf hatten sich auch die Beteiligten selbst im Vorfeld verständigt. Gleichzeitig haben sich die Länder im Rahmen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages darauf geeinigt, dass die ARD-Landesrund¬funkanstalten pro Land jeweils ein weiteres ausschließlich über Digitalradio plus verbreitetes neues Hörfunkprogramm veranstalten können.
Beck: „Damit hat die Medienpolitik die Rahmenbedingungen für den Start von Digitalradio plus geschaffen. Wichtig ist, dass nunmehr innovative neue Angebote konzipiert werden.“ Dies bedeute zugleich, dass für die privaten Veranstalter wirtschaftlich tragfähige Konzepte erforderlich seien. Nur bei einem gemeinsamen Vorgehen aller Beteiligten, so Beck, könne Digitalradio plus zum Erfolg werden.
Ministerpräsidenten unterzeichnen 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Ministerpräsident Beck begrüßte die Unterzeichnung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Rahmen der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder am 30. Oktober 2009 in Mainz durch alle anwesenden Ministerpräsidenten. Mit dem Staatsvertrag wird die EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste in nationales Rundfunkrecht umgesetzt.
