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Ministerpräsidentenkonferenz berät über Energiekosten

„Die Folgen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine standen im Fokus der diesjährigen Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Abschluss des Treffens unterstrich.
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„Die Folgen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine standen im Fokus der diesjährigen Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Abschluss des Treffens unterstrich. „Die Länder haben eine große Verantwortung bei der Umsetzung von Beschlüssen der Bundesregierung, die mit drei Entlastungspaketen sowie einem 200 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für eine Gaspreisbremse bereits wesentliche Schritte eingeleitet hat, um die von Russland ausgelösten Belastungen für die Bevölkerung, die Unternehmen und die Kommunen abzumildern“, so die Ministerpräsidentin.

In den Gesprächen der Länder mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner seien Fragen zu den komplexen Umsetzungsfragen der Energiepreisbremsen besprochen worden. „Bis zur nächsten Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022 sollen konkrete Vereinbarungen vorbereitet werden, wie sich die Entlastungen konkret darstellen werden. Ich begrüße das ausdrücklich“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben zum Tagesordnungspunkt „Wege aus der Energiekrise“ den Ausführungen der Bundesregierung entnommen, dass die Bundesregierung aktuell an einer zeitnahen Umsetzung der Empfehlung der Experten-Kommission Gas und Wärme arbeite und bestätigen die Dringlichkeit einer schnellen Umsetzung unter Einbeziehung der Länder. Hierbei sollen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden: Es bedarf bereits zum 1. Januar 2023 der Einführung der Gaspreisbremse und einer unterbrechungsfreien Unterstützung für private Haushalte, das Handwerk, KMU und vergleichbare Gewerbe, Landwirtschaft, den Handel und den Dienstleistungsbereich. Auch der „Hilfsfonds“ für soziale Dienstleister müsse schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern die Bundesregierung weiterhin auf, mit einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Schutzschirm für Stadtwerke und kommunale Energieversorger mögliche wirtschaftliche Schieflagen zu vermeiden. Die Länderchefinnen und Länderchefs haben den Darstellungen der Bundesregierung ebenfalls entnommen, dass die Bundesregierung an der Einführung einer Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 arbeite, und betonen ihrerseits die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung.

Neben den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine standen auch zahlreiche weitere Themen auf der Tagesordnung. So befasste sich die MPK auf Initiative von Rheinland-Pfalz auch mit der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Der Klimawandel und die daraus entstehenden Naturkatastrophen, fast drei Jahre Pandemie und der Krieg in der Ukraine belasten die Bevölkerung und lösen bei vielen Menschen Zukunftsängste aus. Besonders gefährdet ist derzeit die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. So legen die Daten eines aktuellen DAK Reports nahe, dass die Erkrankungsraten bei Essstörungen, Depressionen und Angststörungen deutlich zugenommen haben. Gleichzeitig wird von Seiten der Patientinnen und Patienten immer wieder über lange Wartezeiten in der Psychotherapie berichtet. Es bestehen auch deutliche Unterschiede in der Versorgung zwischen städtischen und ländlichen Regionen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich bin sehr froh darüber, dass die Ministerpräsidentenkonferenz auf Initiative von Rheinland-Pfalz einen Beschluss zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung gefasst hat. Die langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung wirken sich besonders negativ auf psychisch belastete und erkrankte Kinder und Jugendliche aus, da sie zu einer Verschlimmerung und Chronifizierung vorhandener Störungen führen können. Negative Folgen für den weiteren Lebens- und Bildungsweg der betroffenen jungen Menschen sind sehr real zu befürchten. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.“ Die Bundesregierung sei deshalb gefordert, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Reform der Bedarfsplanung gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen, damit der hierfür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung diese Aufgabe endlich in Angriff nehmen kann.

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