| Rentenpaket im Bundesrat

Ministerpräsidentin Dreyer: Wir halten die Beiträge stabil, sichern die Renten und passen sie wieder an Lohnentwicklung an

„Dieses Gesetz ist ein großer Meilenstein bei der Rente und Alterssicherung. Damit verbessern wir die Situation vieler Rentnerinnen und Rentner“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Plenum des Bundesrates bei der Einbringung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben der Stabilisierung der Rente seien ihr bezahlbare Beiträge sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungs- und Mütterrente besonders wichtig.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Ministerpräsidentin Malu Dreyer

„Die Älteren angemessen absichern und die Jüngeren nicht zu stark belasten, war für uns der Maßstab. Damit haben wir gewährleistet, dass das Rentenniveau 2025 bei mindestens 48 Prozent liegt und die Rentenbeiträge nicht über 20 Prozent steigen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. Das Verhältnis zwischen Renten und Löhnen werde in etwa gleich bleiben und Rentner und Rentnerinnen würden weiterhin am Anstieg der Löhne und Gehälter partizipieren. „Die Beitragszahler können sich darauf verlassen, dass der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent steigt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dieser liege heute bei 18,6 Prozent.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Verbesserung der Leistungen sei die Mütterrente II. Das Endergebnis weiche zwar vom Koalitionsvertrag ab, aber die neue Lösung sorge für mehr Gerechtigkeit, so die Ministerpräsidentin. Alle Mütter und Väter mit Erziehungszeit, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen, also mehr Geld erhalten. „Leider ist für die Mütterrente keine Steuerfinanzierung vorgesehen, wie es eigentlich geboten wäre“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Mehr Rente soll auch bekommen, wer wegen Krankheit nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Erwerbsminderungsrente werde zukünftig so berechnet, als hätten die Empfänger nach Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Altersgrenze versicherungspflichtig gearbeitet.

Auch im Bereich der Midi-Jobs verbessere sich einiges. „Wir werden Menschen mit geringen Einkommen bei der Beitragszahlung entlasten“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die bisherige Gleitzone mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro und verringerten Arbeitnehmerbeiträgen werde zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich bis 1.300 Euro weiterentwickelt.

Die Höhe der Renten hänge stark von der Höhe des Einkommens ab. „Neben der Rentenpolitik sind daher viele Maßnahmen nötig, die dem Prinzip der vorausschauenden Sozialpolitik folgen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Dazu gehörten Bildung und Ausbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie faire Löhne. Eine Stärkung der Erwerbsbiografien helfe den Versicherten, die notwendigen Rentenanwartschaften aufzubauen und sorge gleichzeitig für die notwendigen Beitragseinnahmen.

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