„Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil für den Standort Rheinland-Pfalz. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt, an dem sich Landesregierung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft beteiligen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Landesregierung verfolge das Ziel, dass nachhaltiges Unternehmertum ein Markenzeichen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und zu einem weltweiten Exportvorteil wird. „Um die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land dabei zu unterstützen, habe ich zu Beginn meiner Amtszeit vorgeschlagen, ein Netzwerk für nachhaltiges Unternehmertum in Rheinland-Pfalz ins Leben zu rufen, das den Austausch der Betriebe über gute Beispiele nachhaltiger Praxis fördern soll“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die auch stellvertretende Vorsitzende der ZIRP ist.
Dieses Netzwerk habe nun einen Namen und eine organisatorische Struktur: „Zukunft Unternehmen“ mache deutlich, dass Nachhaltigkeit gleichzeitig ein Prozess und ein Ziel sei. Das Netzwerk folge dem Prinzip: Unternehmen lernen von Unternehmen. Es biete die Möglichkeit, bei Netzwerktreffen am konkreten Beispiel anderer zu lernen und an deren Erfahrungen teilzuhaben: Wissen aus der Praxis für die Praxis. Zukunft Unternehmen sei ein offenes Netzwerk ohne formale Mitgliedschaft. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, in welcher Form es sich beteiligen möchte, ob es anderen Einblicke in erfolgreiche Nachhaltigkeitsprojekte gewährt und diese bekannt machen oder aus dem Erfahrungsschatz anderer schöpfen möchte.
Organisatorisch getragen wird das Netzwerk „Zukunft Unternehmen“ durch die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz. „Die ZIRP setzt seit über zwanzig Jahren durch ihre Arbeit und ihr etabliertes Netzwerk erfolgreich Impulse für die Zukunft unseres Landes“, so die Ministerpräsidentin. Sie sei daher die geeignete Plattform für das Netzwerk Nachhaltigkeit.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer verwies auch auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes: „Die Landesregierung steht in der Pflicht, Nachhaltigkeit in eigener Verantwortung zu leben und konkrete Zielsetzungen zu benennen.“ Als Beispiel nannte sie das Landestariftreuegesetz, mit dem 2010 bei öffentlichen Vergaben ein Mindestlohn eingeführt wurde, sowie das Klimaschutzgesetz, das bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung vorsieht.
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