"Das Konzept der Schwerpunktschulen hat eine hohe Bedeutung, weil damit über die in sehr vielen Schulen erfolgreichen Einzelintegrationsmaßnahmen hinaus gemeinsamer Unterricht wohnortnah und qualitativ hochwertig angeboten werden kann. Der Ausbau dieses Netzes ist auch ein Bestandteil des Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, den die Landesregierung in einer bundesweiten Vorreiterrolle im März auf den Weg gebracht hat“, unterstrich Bildungsstaatssekretär Michael Ebling.
Zum kommenden Schuljahr nehmen damit 113 Grundschulen und 80 Schulen der Sekundarstufe I landesweit gleichzeitig Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in allen Klassenstufen auf. Darüber hinaus wird gemeinsamer Unterricht noch in weiteren sechs Schulen der Sekundarstufe I angeboten, die im Schuljahr 2010/2011 keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Klassenstufe mehr aufnehmen, jedoch die bestehenden Klassenstufen weiterführen. Der erweiterte pädagogische Auftrag, gemeinsamen Unterricht als Schwerpunktschule anzubieten, bleibt auch bei der Zusammenführung von Schulen im Rahmen der Schulstrukturreform in der Sekundarstufe I erhalten, so dass das wohnortnahe Angebot gesichert ist. In Schwerpunktschulen wird individuelle Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht durch zusätzliche Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sichergestellt.
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