| Kommunal- und Verwaltungsreform

Neuer Beschluss des Ministerrates

Der Ministerrat hat den Vorschlägen des Innenministeriums für erste Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden nach der Freiwilligkeitsphase zugestimmt. Die Vorschläge wurden aus einer Gesamtschau des zweiteiligen Gutachtens von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern, der Beschlüsse kommunaler Räte sowie von bislang vorliegenden Bürgervoten entwickelt.
Innenminister Roger Lewentz; Bild: rlp-Archiv
Innenminister Roger Lewentz; Bild: rlp-Archiv

Insgesamt kommen bis 2014 in einer ersten Phase der Reform rund 45 Veränderungen zusammen, eine weitere Phase steht bis 2019 an, sagte Innenminister Roger Lewentz. Dann soll auch die Zukunft solcher Kommunen diskutiert werden, die über Kreisgrenzen hinweg zusammengelegt werden könnten. In dieser zweiten Phase stehen grundsätzlich auch die Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte auf dem Prüfstand.

„Bürgerbeteiligung ist uns weiterhin wichtig“, betonte Lewentz. Er habe Verständnis dafür, wenn in den betroffenen Kommunen Kritik an der Reform laut wird. „Es sind damit immer Emotionen verbunden“, sagte der Minister. Es habe aber bereits lange Diskussionen gegeben und es gebe auch einen Punkt, an dem die Politik eine Entscheidung treffen müsse. Das Ziel einer optimierten Gebietsstruktur ist die Kombination von kommunaler Leistungsfähigkeit und Bürgernähe, dazu bedarf es unter anderem einer ausgeglichenen demografischen Entwicklung und einer ausreichenden Einwohnerzahl.

Bei den Untersuchungen ist von Junkernheinrich geprüft worden, ob und gegebenenfalls welche Ausnahmegründe für einen unveränderten Fortbestand der verbandsfreien Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnerinnen und Einwoh-nern nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vorliegen. Junkernheinrich hat für elf Verbandsgemeinden hinreichende Ausnahmegründe identifiziert. Dies sind die Verbandsgemeinden Ulmen, Kirn-Land, Lauterecken, Rockenhausen, Altenahr, Arzfeld, Neuerburg, Dierdorf, Wöllstein, Baumholder und Hagenbach.

Hingewiesen sei auf die Tatsache, dass es Verbandsgemeinden gibt, die keinen eigenen Gebietsänderungsbedarf haben, die unter Umständen jedoch als Partner für Zusammenschlüsse mit Kommunen in Betracht kommen, bei denen ein eigener Gebietsänderungsbedarf besteht. Nach Auffassung von Junkernheinrich haben acht verbandsfreie Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf jeden Fall einen eigenen, gemeindeimmanenten Gebietsänderungsbedarf.  Darüber hinaus besteht ein gemeindeimmanenter Gebietsänderungsbedarf für 55 Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Von diesen Kommunen sind bisher drei Gebietsänderungsmaßnahmen freiwillig vereinbart und gesetzlich geregelt worden. Sie bedürfen noch der Regelung durch Landesgesetze.
Das Innenministerium wird nun Zug um Zug Vorschläge für nicht freiwillig zu Stande gekommene oder noch zu Stande kommende Gebietsänderungen sowie für gesetzliche Regelungen dazu näher ausarbeiten.

Dazu hat das Ministerium heute alle Kommunen, bei denen eine erforderliche Gebietsänderung bis Mitte 2014 herbeigeführt werden soll, sowie die von den Gebietsänderungen jeweils betroffenen Nachbarkommunen schriftlich informiert. Gleichzeitig mit der Information ist den betreffenden Kommunen die Möglichkeit eingeräumt worden, sich gegenüber dem Innenministerium zu den Gebietsänderungsvorschlägen zu positionieren. Diese Vorschläge wird die Landesregierung in die weiteren Überlegungen einbeziehen. Das Ministerium wird wie bisher den Austausch mit den politisch Verantwortlichen vor Ort pflegen.

<link http: www.isim.rlp.de no_cache einzelansicht archive october article ministerrat-beschliesst-weiteres-verfahren-fuer-gebietsaenderungen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Zur ausführlichen Meldung des Innenministeriums

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