Neuer Rundfunkstaatsvertrag regelt Produktplatzierung im Fernsehen

Der Mainzer Landtag hat am Freitag einstimmig den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet und damit seinen Beitrag zur Anpassung der Rundfunkgesetze an europäische Regelungen geleistet. Kernpunkt des Vertrages ist die Neuregelung von Werbung und Produktplatzierung im Fernsehen, wie Staatskanzleichef Martin Stadelmaier sagte.
Staatssekretär Martin Stadelmaier

Für die Produktplatzierung gelten künftig genaue Regelungen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleibt sie generell verboten. Allerdings sieht das Vertragswerk hier Ausnahmen bei angekauften Sendungen vor.

Künftig ist die Bewerbung von Produkten innerhalb von Sendungen den Privatsendern generell erlaubt, Kindersendungen und Nachrichten sind allerdings ausgenommen. Welche Produkte beworben werden, muss künftig vor und nach der Sendung sowie in jeder Werbepause angezeigt werden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen Produktwerbung in Sendungen dagegen nur bei Fremdproduktionen einsetzen. Zudem müssen die Sender genau definieren, in welchen Formaten und in welchem Umfang Produkt Placement auftauchen darf.

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