| Religionsgemeinschaften

Neuer Staatsvertrag unterstützt Jüdische Gemeinden

Das Kabinett hat dem Entwurf eines neuen Staatsvertrags mit dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden im Land zugestimmt. Das teilte die für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Doris Ahnen, mit.
Jüdischer Gottesdienst; Bild: rlp-Archiv

„Das Land fördert seit langem und aus innerer Überzeugung die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens im Land und die Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes. Der neue Staatsvertrag schreibt die Unterstützung der jüdischen Gemeinden im Land, die in jüngerer Vergangenheit erfreulicherweise deutlich gewachsen sind, zeitgerecht fort und trägt zugleich neueren höchstrichterlichen Vorgaben Rechnung“, betonte sie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Blick auf die Regelungen in Brandenburg im Jahr 2009 festgestellt, dass die alleinige Zuständigkeit des dortigen Landesverbands der Jüdischen Gemeinden bei der Verteilung der vom Land bereitgestellten finanziellen Leistungen auf alle Gemeinden im Land nicht haltbar sei. Die vergleichbare gesetzliche Regelung im derzeit noch geltenden rheinland-pfälzischen Staatsvertrag wird mit der Neufassung verändert. In dem Staatsvertragsentwurf wird festgeschrieben, dass die Entscheidung über die Mittelverteilung auf die Mitgliedsgemeinden des Landesverbands künftig jährlich durch die Delegiertenversammlung der verbandsangehörigen Gemeinden erfolgen soll. Wie schon bisher müssen die Gemeinden allerdings die Voraussetzungen erfüllen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erbringen muss.

Nach dem seit 1999 geltenden Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden fließen aktuell pro Jahr 275.700 Euro aus dem Landeshaushalt an die Jüdischen Kultusgemeinden. Allerdings: 1999 gehörten diesen Gemeinden knapp 1.600 jüdische Bürgerinnen und Bürger an, heute sind es mehr als 3.300 Menschen jüdischen Glaubens. Entsprechend diesem Anstieg soll die jährliche Zuwendung für alle Jüdischen Kultusgemeinden auf künftig 550.000 Euro pro Jahr steigen. In den Entwurf des neuen Staatsvertrags wurden unter anderem auch explizite Regelungen zu den jüdischen Feiertagen, zum Recht Jüdischer Kultusgemeinden auf Errichtung und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen, zum jüdischen Religionsunterricht, zur jüdisch-theologischen Hochschulausbildung, zum Betreiben jüdischer Friedhöfe sowie zur Denkmalpflege und zum Vermögensschutz aufgenommen.

Der Staatsvertrag geht nunmehr dem Landtag zur Information und Beratung zu. Die Neufassung des Staatsvertrages tritt gemäß Artikel 101 der Landesverfassung erst durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft, das vom Landtag beschlossen werden muss.

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