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Opferschutz als Schwerpunkt

Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers betonte die Bedeutung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. „Die ständige Verbesserung des Opferschutzes ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit dieser Landesregierung. Dabei spielt auch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz eine bedeutende Rolle“, so der Minister.
Symbolbild: Zwei Hände; dpa

Von den 49 im Jahre 2013 bei der Stiftung eingegangenen Anträgen wurden 32 stattgegeben. „Das sind fast 66 Prozent der Anträge. Allein 9 Anträge wurden von gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel von Frauenhäusern, gestellt“, so Robbers.

Von den verbliebenen 40 Anträgen sind 30 von Frauen gestellt worden. 2 Antragsteller sind Kinder gewesen, die von sexueller Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen betroffen waren. Der Minister stellte exemplarisch einige Fälle dar. So habe die Stiftung Eltern, deren 2-jähriges Kind von der Großmutter getötet wurde, für Kaution und Umzugskosten eine Zuwendung von 2.350 Euro gegeben, da ein Umzug der Betroffenen erforderlich war, um auch räumlichen Abstand zu der Tat herzustellen. Weiter habe die Stiftung einer an Krebs erkrankten Frau, die wegen ihres Minijobs auf einen Pkw angewiesen war, 950 Euro für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges zugewendet, nachdem der Antragstellerin ein Pkw mit gefälschten TÜV-Eintragungen verkauft worden war, der zwangsabgemeldet werden musste. 2000 Euro seien an eine Frau geleistet worden, die von ihrer Familie verfolgt und bedroht wurde, nachdem sie ihre Eltern wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte und der Vater rechtskräftig verurteilt worden war.

Insgesamt gewährte die Stiftung im Jahre 2013 an Opfer und gemeinnützige Organisationen finanzielle Zuwendungen von 34.336,03 Euro. Bei den abgelehnten Anträgen waren das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage des Opfers auf Grund der Straftat und der fehlende Nachweis einer strafbaren Handlung die häufigsten Versagungsgründe. In einem Fall wurde ein Antrag auf Renten- und Schmerzensgeldzahlungen gestellt, der nach den Bestimmungen der Satzung abgelehnt werden musste, da derartige Leistungen durch die Stiftung nicht erfolgen dürfen.

Kontakt: 
Geschäftsstelle
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-4877 oder 5812
Telefax: 06131/16-4939
E-Mail: poststelle@mjv.rlp.de
Spendenkonto Baden-Württembergische Bank
BLZ 600 501 01
Kto-Nr 7 401 029 913

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