Hintergrund: In den vergangen Tagen wurde im Internet teilweise sehr undifferenziert zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, Stellung genommen.
Mit Inkrafttreten des JMStV am 1. Januar 2011 entstehen keine neuen Verpflichtungen für Inhalteanbieter, sondern der "neue“ JMStV erweitert die Optionen, die ein Anbieter ergreifen kann, um seinen Pflichten nachzukommen, die bereits seit 2003 bestehen.
Für die Betreiber von Blogs, Chats oder Social Communities wird mit der Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages keine Haftung für die Inhalte von Dritten auferlegt. Die Regelungen des Telemediengesetzes des Bundes, nach denen grundsätzlich keine Haftung für fremde Inhalte begründet wird, bleiben von der Novellierung unberührt. Folglich werden durch den JMStV weder für Access-Provider noch für Web-2.0-Anbieter neue Pflichten zur Prüfung, Überwachung oder Sperrung von fremden Inhalten begründet.
Ausserdem besteht – anders als vielfach im Netz behauptet - keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung. Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen oder der Sendezeitenregelung folgen. Nur wer Inhalte bereitstellt, die ausschließlich für Kinder bzw. Jugendliche über 16 Jahren geeignet sind, muss seiner Pflicht, die auch schon im "alten“ Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt war, nachkommen. Diese Möglichkeit wird bereits jetzt genutzt.
Auch die Angst vor einer "Abmahnwelle“ für Blogs sei nicht begründet. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Abmahnungen nur vereinzelt und in begründeten Fällen wie bei eindeutig verbotenen Inhalten (wie z.B. extremistischer Propanganda) angewendet worden seien. Außerdem sei es ebenfalls falsch, wenn im Netz behauptet würde, dass Blogbetreiber mit einem Bußgeld bestraft werden würden, wenn sie keine Alterskennzeichnung ihrer Seiten vornehmen würden. Da es keine Pflicht zur Alterskennzeichnung gibt, kann sie auch nicht abgemahnt werden.
"Vieles von dem, was in den letzten Tagen im Netz verbreitet wurde, steht so nicht im JMStV und es wird auch nicht wahrer, wenn es immer wieder gesagt oder geschrieben wird. Erst mit Inkrafttreten des JMStV besteht für die Wirtschaft die Verpflichtung, Jugendschutzprogramme zu entwickeln und bis diese auf dem Markt kommen, haben die Betreiber von Blogs, Foren und ähnlichen Angeboten Zeit sich darauf einzustellen“, sagte Martin Stadelmaier.