Die Gesetzesnovelle, die mit Beginn des neuen Schuljahres am 1.8.2014 in Kraft treten soll, wird nun an den Landtag weitergeleitet.
„Wir wollen die Rechte der Eltern von Kindern mit Behinderungen stärken, wenn es um die Entscheidung über den besten schulischen Förderort für ihre Kinder geht. Die bisherigen rechtlichen Einschränkungen dieser Wahl fallen weg. Das ist ein entscheidender Schritt für den weiteren schrittweisen Ausbau der Inklusion im Schulbereich “, sagte Bildungsministerin Doris Ahnen. Die Zielsetzungen der 2009 in Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen seien für die Landesregierung nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftspolitische Verpflichtung. Die Konvention fordert von allen staatlichen Ebenen, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Die Erweiterung des Netzes von Schwerpunktschulen, das derzeit 262 Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I umfasst, solle in enger Abstimmung mit den Schulen und im Einvernehmen mit den Kommunen als Schulträger und als Träger der Schülerbeförderung orientiert am Bedarf vorangetrieben werden, unterstrich die Bildungsministerin. Die Weiterentwicklung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren geschehe auf Antrag der kommunalen Schulträger, die in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den Jugend- und Sozialämtern die Inklusion in der Region unterstützen. Personell abgesichert würden diese Schritte durch 200 weitere Vollzeitstellen für sonderpädagogische Fachleute, die zwischen 2013 und 2016 bereitgestellt würden. Im letzten Schuljahr waren an Schwerpunktschulen bereits zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Umfang von insgesamt etwa 650 Vollzeitstellen eingesetzt, mit dem laufenden Schuljahr wurde diese personelle Unterstützung bereits auf 682 Stellen erweitert. Ein breit gefächertes Informationsangebot für Eltern mit einer eigenen Homepage solle die Umsetzung des Inklusionskonzepts begleiten, zudem werde in dem anstehenden Lehrerbildungsgesetz die Stärkung der Kompetenzen für die Umsetzung eines inklusiven Unterrichts eine herausgehobene Rolle spielen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Schulgesetznovelle ist die Verbesserung der Beteiligung von Eltern- und Schülervertretungen. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der Rechte des Schulausschusses, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler paritätisch beteiligt sind. Die Mitglieder des Schulausschusses sollen mit dem Gesetzentwurf Stimmrecht in der Gesamtkonferenz erhalten. Außerdem müssten die für die Schulen zentralen Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Einvernehmen mit dem Schulausschuss erfolgen.
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Schulgesetz
Plus für Eltern- und Schülerrechte
Einer Novelle des Schulgesetzes mit der gesetzlichen Verankerung eines vorbehaltlosen Wahlrechts für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer Schwerpunktschule und einem an der Art der Behinderung orientierten Schulangebot in einer Förderschule hat der Ministerrat der Landesregierung am Dienstag zugestimmt.
