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Regelungen für die Zukunft

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.

„Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir eine Fülle an zukunftsfähigen Regelungen getroffen. Dabei machen wir den Rundfunk ebenso wie den Telemedienbereich fit für die Zukunft“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Besonders freue ich mich, dass das onlinebasierte Jugendangebot von ARD und ZDF nun starten kann. Damit kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun jungen Menschen dort für diese Zielgruppe passgenaue Angebote zur Verfügung stellen – und dies in der sich ständig verändernden Welt des World Wide Web. Ab dem 1. Oktober 2016 wird es nach dem Motto „only online“ ein rein webbasiertes Angebot für die jungen Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren von ARD und ZDF geben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Ein weiteres wichtiges Element aus meiner Sicht ist die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes. Eltern wünschen sich eine zeitgemäße Unterstützung bei der Medienerziehung ihrer Kinder“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission. So soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag Jugendschutzprogramme fördern, die von den Eltern autonom und individuell eingestellt werden können.

„Schließlich enthält der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Feinjustierungen beim Rundfunkbeitragssystem. Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Das Inkrafttreten des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist für den 1. Oktober 2016 vorgesehen.

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