| Aufnahme von Asylsuchenden

Rheinland-Pfalz informiert Belgien

„Wir bemühen uns in Rheinland-Pfalz um einen menschlichen und würdigen Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen. Daher freut es mich, wenn wir unseren belgischen Nachbarn für die Gestaltung des dortigen Aufnahmesystems Impulse geben können“, erklärte Integrationsministerin Irene Alt vor dem Treffen mit einem Vertreter der belgischen Aufnahmebehörde Fedasil.
Belgien informiert sich in Rheinland-Pfalz über Verfahren der Aufnahme von Asylsuchenden; Bild: dpa
Belgien informiert sich in Rheinland-Pfalz über Verfahren der Aufnahme von Asylsuchenden; Bild: dpa

Rheinland-Pfalz hat derzeit den Vorsitz der Länderarbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen und Integration und wurde daher von der belgischen Behörde angesprochen, die sich  darüber informieren will, wie in der Bundesrepublik Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufgenommen und untergebracht werden.

Ganz besonders interessiert sich Belgien für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende  in Trier. Hier werden Asylsuchende während der ersten Wochen in Rheinland-Pfalz untergebracht. Für Kinder gibt es dort eine Kinderbetreuung und sie werden an die Schule herangeführt. Nach Abschluss der Asylantragstellung, maximal jedoch nach drei Monaten, ziehen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in eine Kommune um. Minderjährige Flüchtlinge, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten einreisen, werden in Rheinland-Pfalz - anders als in anderen Ländern -  in einer Einrichtung der Jugendhilfe betreut und untergebracht. Nach dem sogenannten Clearingverfahren, in dem alle Fragen im Zusammenhang einer Asylantragstellung gemeinsam mit dem Minderjährigen geklärt werden, ziehen die Kinder und Jugendlichen in ein für sie jeweils geeignetes Heim, wo sie dauerhaft bleiben können bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, beziehungsweise bis zu ihrem 18. Geburtstag.

„Mit Sicherheit wird auch die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Thema sein“, so Irene Alt. „Wir können stolz darauf sein, dass durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli die Sätze endlich auf ein Niveau angehoben wurden, das das Existenzminimum der Asylsuchenden sichert.“


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