Rheinland-Pfalz macht sich für Kinderlärm stark

Rheinland-Pfalz will im Bundesrat eine Lanze für Kinderlärm brechen und die gesetzlichen Regeln des Lärmschutzes anpassen. Wie der Ministerrat am Dienstag in Mainz beschloss, soll Ende November der Antrag "Kinderlärm: kein Grund zur Klage gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen" in die Länderkammer eingebracht werden.
Kinder beim Fest des Ministerpräsidenten 2009; Bild: Bauer

Das teilte das Umweltministerium in Mainz mit. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinderlärm keine Klagegrund sein dürfe.

"Lärm, der entsteht, wenn Kinder in ihren Einrichtungen rufen, rennen und spielen, darf nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt werden", sagte Umweltministerin Margit Conrad. So habe es bei der Planung von Kindergärten zuletzt mehrfach Klagen von Anwohnern gegeben, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen geführt hätten. Nach dem Willen des Landes solle nun etwa das Immissionsschutzgesetz geändert werden, damit klar sei, "dass Kinderlärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt". Auch im bürgerlichen Gesetzbuch und im Baurecht soll es Anpassungen geben.

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