Dieses Ziel hat eine Gesetzesinitiative, die heute das Kabinett im ersten Durchgang gebilligt hat.
Bildungsministerin Doris Ahnen, die das Gesetzesvorhaben vorstellte, unterstrich: "Das ist ein weiterer großer Schritt zur finanziellen Entlastung von Eltern und auch ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit auf dem Bildungsweg. Die neue Gesetzesregelung reiht sich ein in eine Palette von Maßnahmen, die in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden sind." Dazu zählten in vorderster Front das Ganztagsschulprogramm des Landes, die Beitragsfreiheit der Kindergärten und die stufenweise Einführung der Schulbuchausleihe, die ab dem Schuljahr 2012/2013 für alle Schularten gilt.
Mit der Umsetzung der Schulstrukturreform im Jahr 2009 war die Befreiung von der Eigenbeteiligung an der Schülerbeförderung, die bis dahin für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen und der Regionalen Schulen gegolten hatte, auf die Realschulen plus übertragen worden. Im November 2010 hatte dann der Verfassungsgerichtshof des Landes die langjährige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz verändert, das die Differenzierung zwischen Pflichtschulen, die den Hauptschulabschluss vermitteln, und Wahlschulen bei der Schülerbeförderung in der Vergangenheit mehrmals bestätigt hatte. Das Landesverfassungsgericht forderte nun eine Gleichbehandlung aller Sekundarstufe I-Schulen.
"Wir wollen diese Gleichbehandlung dadurch sicherstellen, dass künftig die Eltern aller Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufe 5 bis 10 von einer Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten befreit werden", unterstrich Doris Ahnen. Nach überschlägigen Berechnungen müsse das Land für diese Neuregelung der Schülerbeförderung anfänglich rund 15 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aufwenden. Die genauen Regelungen für die Übernahme der EIternanteile durch das Land, würden – wie schon bei der Übernahme der Kindergartenbeiträge – in Konnexitätsverhandlungen mit den Kommunen festgelegt.
Insgesamt besuchten im vergangenen Schuljahr etwas mehr als 239.000 Schülerinnen und Schüler in Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen (IGS), Gymnasien sowie den noch verbliebenen Haupt- und Realschulen die Klassenstufen 5 bis 10. Rund 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen nehmen die Schülerbeförderung in Anspruch, in den Realschulen plus und den noch verbliebenen Haupt- und Realschulen liegt der Anteil etwas niedriger. Schon nach den bisherigen Regelungen ist allerdings etwa ein Viertel aller Fahrschülerinnen und Fahrschüler von der Zahlung eines Eigenanteils befreit, weil das Einkommen ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Insgesamt setzte das Land für die Schülerbeförderung, die seit 1980 eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, im Jahr 2010 mehr als 93 Millionen Euro ein.