| Landesuntersuchungsamt

Sicherheit und Transparenz

„2014 war für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz insgesamt ein erfreulich ruhiges Jahr.“ Diese Bilanz zog Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers für die Lebensmittelüberwachung im Landesuntersuchungsamt (LUA).
Gemuse
Gemüse

Spektakuläre Ereignisse seien ausgeblieben, auch wenn sich im dichten Netz der Lebensmittelüberwachung immer wieder einzelne Produkte verfingen, die den hohen Sicherheitsanforderungen nicht genügten. „Dass Gefahrenquellen entdeckt und beseitigt werden, ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachungsbehörden zu verdanken“, so der Minister. Sie hätten auch 2014 ein wachsames Auge auf die Lebensmittel gehabt, die auf den Tellern der Rheinland-Pfälzer landen. „Sicherheit und Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung genießen hohe Priorität. Daher setze ich mich besonders auch in diesem Bereich für klare rechtliche Regelungen ein. Einheitliche Standards für die Transparenz von Kontrollergebnissen sollten bundesweit gelten“, betonte Robbers.

Insgesamt hat das LUA die Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenstän-den und Kosmetika im Jahr 2014 mit einer Beanstandungsquote von 12,7 Prozent abgeschlossen. 2.645 der quer durch den Warenkorb entnommenen 20.836 Proben – also etwa jede achte – entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Nach Angaben von LUA-Präsident Dr. Stefan Bent waren aber nur 20 der untersuch-ten Proben akut gesundheitsschädlich. Drei Schlankmacher und ein Schlankmacher-Potenzmittel-Mix, die alle als Nahrungsergänzungen verkauft wurden, hätten die Sachverständigen als so gefährlich eingestuft, dass das LUA öffentlich vor ihnen warnte. Bei den als gefährlich eingestuften Lebensmitteln sei die Gefahr von Glassplittern oder anderen Fremdkörpern ausgegangen, die in einer Bonbontüte, in zwei Fertiggerichten, in einer Blutwurst, in einem Hefezopf und in einem Brötchen steckten. Krankmachende Keime wie Salmonellen oder Listerien hätten die Experten in Schlagsahne und Wurstwaren gefunden, aber auch in pflanzlichen Lebensmitteln wie Sprossen oder Kräutern.

Verbraucherschutzminister Robbers: „Vor allem seit der EHEC-Krise richtet sich das Augenmerk der Lebensmittelüberwachung bei pflanzlichen Lebensmitteln immer mehr auch auf bakterielle Krankheitserreger.“ Keime wie Salmonellen ließen sich zwar durch Erhitzen sicher abtöten, könnten aber an roh verzehrten Salaten oder frischen Kräutern haften bleiben.

Spitzenreiter in der Beanstandungsquote sind nach Angaben des Ministers mit 26 Prozent nach wie vor die Zuckerwaren. Bei den Beanstandungen sei es zum Beispiel um nicht zulässige Werbeaussagen auf Agavensirup oder Palmzucker gegangen, die beide gern von Veganern genutzt werden. Prof. Dr. Robbers betonte, dass Verbraucherschutz nicht nur Schutz vor Gesundheitsgefahren bedeute, sondern auch Schutz vor Irreführung und Täuschung. Gerade bei Produkten, die sich mit dem Etikett „aus Deutschland“ besser verkaufen ließen, werde immer wieder versucht, die Verbraucher zu täuschen. „Umso besser, dass man im LUA solchen Tricksereien auf die Schliche kommt.“ 

An zweiter Stelle der Beanstandungsskala rangieren die Fertiggerichte mit 25,6 Pro-zent, im Vorjahr lag die Quote bei 30 Prozent. Diese Warengruppe wird laut LUA-Präsident Dr. Stefan Bent aus gutem Grund intensiv beprobt. Der Absatz von Fastfood steige rasant. „Wir weisen in Pizza, Döner und Currywurst, belegten  Brötchen, Kantinenessen oder Essen vom Lieferservice immer wieder so genannte Indikatorkeime nach, die auf Mängel in der Betriebshygiene hindeuten.“ Vor allem bei der Lagertemperatur und bei der Lagerdauer würden Fehler gemacht. Bei  Fertiggerichten sei häufig die Verwendung von Glutaminsäure als Geschmacksverstärker nicht korrekt kenntlich gemacht.

Nicht nur im Sommer: Speiseeis im Fokus

Bakterien und Balsamico: Speiseeis landet aus den unterschiedlichsten Gründen auf den Labortischen der Lebensmittelüberwachung. Die Fachleute des LUA haben im Jahr 2014 insgesamt 874 Eis-Proben zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht. 110 Proben wurden wegen Hygienemängeln, wegen falscher Zusammensetzung oder mangelhafter Kennzeichnung beanstandet.

Erfreulich: In keiner Probe wurden Krankheitserreger wie Salmonellen oder Listerien nachgewiesen. Ein häufiger Beanstandungsgrund waren mikrobiologische Hinweise auf Hygienemängel. Die Ursachen können falsche Lagerung von Vorprodukten, mangelhafte Reinigung von Gerätschaften oder falsche Verarbeitung von Obst sein, das zur Eisherstellung genutzt wird. Bei Mängeln in der Personalhygiene müssen die Mitarbeiter geschult und zur Einhaltung der Hygieneregeln angehalten werden.

Ebenfalls im Blick der Fachleute: Exotische Geschmacksrichtungen, die gefragter sind denn je. Das Spektrum umfasst Geschmacksrichtungen wie Drachenfrucht, Espresso oder „Wiener Mandel“. Aber auch gewagtere Kreationen wie Limette-Basilikum, Balsamico, Spargel oder Avocado liegen inzwischen mancherorts in der Auslage.

Im LUA kamen 2014 diverse exotische Eissorten zur Untersuchung. Lediglich ein „Roseneis“ wurde beanstandet, weil ein Farbstoff nicht kenntlich gemacht worden war. Lebensmittelrechtlich spricht grundsätzlich nichts gegen exotische Eissorten, so lange sie die Anforderungen der Leitsätze für Speiseeis erfüllen. So müssen beispielsweise bei Angabe der exotischen Geschmacksrichtungen die sensorischen Eigenschaften auch deutlich wahrnehmbar sein.

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