Sie präsentierte die neuen Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung, die heute vom Ministerrat in das Anhörungsverfahren überwiesen wurden. „Für eine gute Wohnungspolitik sind uns folgende fünf Schwerpunkte wichtig: Wir wollen für bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum sorgen, wir wollen neue Wohnformen stärken und im ganzen Land verbreiten, wir wollen die Barrierefreiheit und die Verringerung von Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld fördern. Außerdem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern ein sicheres und lebenswertes Wohnumfeld mit umfassender Mobilität und moderner Kommunikationsinfrastruktur bieten und den Kommunen bei der Entwicklung von Ortskernen und Quartieren zu attraktiven Wohngegenden unterstützend zur Seite stehen“, fasste Ministerin Doris Ahnen das wohnungsbaupolitische Programm der Landesregierung zusammen.
So ist eines der Ziele, mit der Steigerung der Attraktivität der sozialen Wohnraumförderung insbesondere den Bau von Sozialwohnungen anzukurbeln und mit dem Erwerb von Belegungsrechten den Bestand an bezahlbarem Wohnraum auszuweiten. „Ein wichtiges Element ist dabei die Einführung von Tilgungszuschüssen. Die Tilgungszuschüsse des Landes wirken wie eine außerordentliche Tilgung. Zinsen und Tilgung nur von dem um den Tilgungszuschuss verringerten Betrag zu leisten“, sagte die Ministerin. „4.200 Wohnungen wollen wir über die Förderung erreichen“, so Doris Ahnen.
Die Landesregierung habe bereits mit der Kappungsgrenze und der Mietpreisbremse Beiträge geleistet, um dem angespannten Mietwohnungsmarkt mit immer steigenden Mieten entgegenzuwirken. „Es ist wichtig, auch mit der sozialen Mietwohnraumförderung ein Zeichen zu setzen, um für bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“
Neben der sozialen Mietwohnraumförderung fördert das Land auch die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. „Auch hier sind Veränderungen geplant“, so Ministerin Ahnen. Neben einer Erhöhung der Darlehenshöchstbeträge der ISB-Darlehen Wohneigentum sei eine Erweiterung der Förderung des Ankaufs auf Nicht-Wohn-Gebäude, die zunächst umgebaut werden müssen, beabsichtigt. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Aufwertung von Innerortslagen sowie zur Gestaltung des demografischen Wandels“, erläuterte Doris Ahnen.
Auch solle zukünftig der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für private Haushalte, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden möchten, mittels ISB-Darlehen gefördert werden. Die Förderung bzw. Unterstützung der Gründung von Wohnungsgenossenschaften entspricht der Zielsetzung des Landeswohnraumförderungsgesetzes.
Die Stärkung der neuen Wohnformen werde die Landesregierung mit der Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung unterstützen. Das bereits seit 2012 bestehende Programm werde ausgedehnt unter Aufgabe der strikten Bindung an Wohngruppen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe, so dass auch ältere Menschen ohne Unterstützungsbedarf, Studierende und Auszubildende in Gemeinschaftswohnungen preisgünstig leben können.
Zur Förderung der Barrierefreiheit im Bestand seien Änderungen im Programm zur Modernisierung von Mietwohnungen geplant; das Land wird den Zinssatz der Förderdarlehen in ganz Rheinland-Pfalz auf 0,5 % p.a. verbilligen.
Wohnungspolitik sei eine Gemeinschaftsaufgabe, die das Land alleine nicht bewältigen könne. „Wir brauchen das Zusammenspiel aller Akteure am Wohnungsmarkt, um bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum in ganz Rheinland-Pfalz zu schaffen. Das gemeinsame Interesse aller Beteiligten an einer guten und nachhaltigen Wohnraumversorgung gilt es durch ein Miteinander und den Ausbau einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu nutzen. Diesem Ziel dient das ‚Bündnis für bezahlbares Wohnen Rheinland-Pfalz‘, das im Oktober ins Leben gerufen wurde“, sagte Ministerin Doris Ahnen.