Bad Kreuznach ist eine große
kreisangehörige Stadt in
Rheinland-Pfalz mit rund 54.000
Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Kurstadt liegt inmitten der
landschaftlich reizvollen
Nahe-Region, umgeben von
Weinbergen und Flusslandschaften.
Bad Kreuznach überzeugt durch
seine hohe Lebensqualität, ein starkes
wirtschaftliches Umfeld und ein
vielfältiges gesellschaftliches Leben.
Als attraktiver Wohn- und Arbeitsort
schafft Bad Kreuznach ideale
Voraussetzungen, um Verantwortung
zu übernehmen, Gestaltungsspielräume
zu nutzen und eine neue berufliche
Perspektive auf Leitungsebene zu
finden.
Die / Der Beigeordnete wird vom Rat
der Stadt Bad Kreuznach gewählt. Die
Ernennung erfolgt zur Beamtin / zum
Beamten auf Zeit. Die Amtszeit beträgt
acht Jahre.
Nach den derzeit gültigen
Bestimmungen der
Kommunalbesoldungsverordnung ist
das Amt der Besoldungsgruppe A 16 /
B 2 zugeordnet.
Wählbar zur / zum Beigeordneten sind
Personen, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116
des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland sind, - am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben, - nicht von der Wählbarkeit im Sinne
des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
ausgeschlossen sind und - die Gewähr dafür bieten, jederzeit
für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes einzutreten.
Zur / Zum Beigeordneten kann nicht
gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht wird eine
engagierte, qualifizierte und
entscheidungsfreudige Persönlichkeit
mit überdurchschnittlicher
Einsatzbereitschaft, die sich durch
die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu führen und
zu motivieren, auszeichnet. Eine
vertrauensvolle und reibungslose
Zusammenarbeit im Stadtvorstand,
mit dem Stadtrat und der Verwaltung
wird vorausgesetzt. Eine mehrjährige
Berufserfahrung in Führungspositionen
von Kommunalverwaltungen oder
vergleichbare Erfahrungen sind
wünschenswert.
Dem Geschäftsbereich der / des
Beigeordneten sind derzeit folgende
Ämter zugeordnet:
- Ordnungsamt,
- Amt für Schulen, Kultur und Sport,
- Sozialamt,
- Amt für Kinder und Jugend.
Wir weisen darauf hin, dass eine
Änderung der Geschäftsverteilung
durch den Oberbürgermeister mit
Zustimmung des Stadtrates erfolgen
kann.
Der derzeitige Amtsinhaber wird sich
wieder bewerben.
Bewerbungen mit der Kennung
„Beigeordnetenwahl“ sind bis
spätestens 31. August 2025
(Ausschlussfrist) gerne per Mail
(ausschließlich im PDF-Format) an
oder schriftlich an die
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Abteilung Personalwesen
Postfach 5 63
55529 Bad Kreuznach
zu richten.
(Staatsanzeiger Nr. 25 vom 14. Juli 2025)