Einstellungsvoraussetzung ist
eine erfolgreich abgeschlossene
Berufsausbildung im Verwaltungs- oder
kaufmännischen Bereich
(wünschenswert wäre eine Ausbildung
im Bereich Bürokaufleute,
Rechtsanwaltsfachangestellte o. ä.).
Sollte keine Berufsausbildung
nachgewiesen werden können,
bitten wir um einen Nachweis über
vergleichbare fachliche Qualifikationen
(z. B. entsprechende Berufserfahrung).
Die Eingruppierung erfolgt je nach den
persönlichen Voraussetzungen bis zur
Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung
zum TV-L.
Bewerbungsfrist: 1. Juni 2025.
Weitere Informationen zu dieser
Stellenausschreibung finden Sie unter
www.karriere.rlp.de.
(Staatsanzeiger Nr. 17 vom 19. Mai 2025)