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Steuerpolitischer Handlungsbedarf

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl sieht „großen steuerpolitischen Handlungsbedarf". Zur Beratung des „Kroatiengesetzes“, das Anpassungen der Steuergesetze an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union vorsieht, sagte der Minister vor dem Bundesrat, es bestehe „dringender Handlungsbedarf."
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv

Den öffentlichen Haushalten dürfe nicht die zur Erfüllung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung dringend notwendigen Einnahmen entzogen werden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Staates in Frage gestellt werden.

Als besonders wichtigen Punkt auf der steuerpolitischen Agenda sieht Kühl vor allem den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen. Es sei nicht hinnehmbar, dass „Unternehmen auf legalem Weg eine Nichtbesteuerung von Einkünften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen und damit ihre Steuerzahlungen entgegen der Absicht des Steuergesetzgebers verkürzen können“, so Kühl.

Aus Sicht der Länder sollen die steuerpolitischen Vorhaben gegen Steuergestaltung und Steuervermeidung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Kühl mahnte, eine unzureichende Missbrauchsbekämpfung führe „nicht nur zu einer vermeidbaren Minderung des Steueraufkommens und gefährdet die öffentlichen Haushalte. Es ist auch ein Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit, wenn leistungsfähige Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zur Finanzierung des Staates auf legale Weise verweigern können und die dadurch entstehenden Aufkommensverluste von der Gemeinschaft der Steuerpflichtigen ausgeglichen werden müssen.“

Kühl erinnerte an den Gesetzentwurf des Bundesrates zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts. „Die Bundesregierung hält zwar offenbar an ihrer kritischen Einschätzung zu einzelnen Vorschlägen des Gesetzentwurfs fest. Aus meiner Sicht handelt es sich jedoch um ein ausgewogenes steuerpolitisches Gesamtpaket. Es bietet die Chance, das Steuerrecht nachhaltig zu vereinfachen, um die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung weiter von steuerbürokratischem Aufwand und Kosten zu entlasten.“

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