| Integration / Optionspflicht

Studie bekräftigt Ablehnung

Die Ergebnisse der Studie „Deutsche zweiter Klasse?“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte bekräftigen die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber der so genannten Optionspflicht.
Symbolfoto doppelte Staatsbürgerschaft; Bild: dpa
Symbolfoto doppelte Staatsbürgerschaft; Bild: dpa

„Die Studie zeigt, dass die Optionsregelung nicht nur das falsche integrationspolitische Signal ist, sondern auch europa- und verfassungsrechtlich überprüft werden muss“, erklärten Integrationsministerin Irene Alt und der Landesbeauftragte für Migration und Integration, Miguel Vicente.

Von der Optionspflicht betroffen sind in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Die Optionsregelung verpflichtet sie, sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr für eine Nationalität zu entscheiden. Zwar gibt es Ausnahmen, in denen mehrere Staatsangehörigkeiten beibehalten werden dürfen, wie z.B. für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz. Aber hierzu ist immer ein aufwändiges Verfahren notwendig und die betroffenen jungen Menschen müssen starre Fristen beachten. Wenn keine Erklärung abgegeben wird oder die notwendigen Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.

Betroffen sind dem Deutschen Institut für Menschenrechte nach bis 2017 über 49.000 junge Deutsche. Danach werden es schätzungsweise 41.000 Deutsche jährlich sein. „Die Optionspflicht behandelt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger ungleich. Das stößt bei den Betroffenen auf Unverständnis. Die jungen Deutschen sehen sich außerdem ausgegrenzt und empfinden die Optionspflicht als Ausdruck eines Misstrauens ihnen gegenüber“, sagten Alt und Vicente.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht muss dringend reformiert werden. Das zeige sich auch an den Einbürgerungszahlen. Deutschland habe im internationalen Vergleich seit Jahren sehr geringe Einbürgerungen, was in der Hauptsache an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit liege, so Vicente. „Mehr Einbürgerungen  erreichen wir nur, indem wir die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Menschen öffnen. Bereits heute behält ohnehin jede und jeder zweite in Deutschland Eingebürgerte durch Ausnahmeregelungen seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit.  Diese Tatsache ist noch nie zu einem gesellschaftlichen Problem geworden, auch nicht für die Betroffenen. Das Beharren der CDU auf dem Nein zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts  ist daher längst überholt und geht an der Lebensrealität der betroffenen Menschen völlig vorbei“, stellte der Landesbeauftragte fest.

„Wir schließen uns der Empfehlung der Autoren der Studie an, dass der neu gewählte Bundestag unverzüglich das Problem der Optionsregelung angehen soll. Am besten durch ihre Abschaffung. Wir fordern die CDU/CSU auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben“, erklärten Alt und Vicente

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