Diese Vorgehensweise verfehle eindeutig die Zielsetzung einer Lärmaktionsplanung, gesundheitsschädigenden und belästigenden Lärm zu verhindern, ihm vorzubeugen oder zu mindern, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von Infrastrukturstaatssekretär Jürgen Häfner und Umweltstaatssekretär Thomas Griese zum hessischen Lärmaktionsplan. Auch ruhige Gebiete wie beispielsweise rheinhessische Tourismusgebiete bis hin zu dem Kurort Bad Kreuznach sind gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen, so Staatssekretär Jürgen Häfner.
Häfner erinnerte daran, dass die Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm die Entwicklung weitergehender Maßnahmen zur Reduzierung der Fluglärmbelastungen des Frankfurter Flughafens fordere. Er bekräftigte insbesondere die Forderung nach einer grundlegenden Änderung der Südumfliegung, die zu einer Dauerbelastung an 365 Tagen für einzelne südliche Gebietsteile der Landeshauptstadt Mainz sowie für einzelne rheinhessische Gemeinden wie Laubenheim und Weisenau geführt habe. Es müsse eine gerechtere Verteilung der zusätzlichen Lärmbelastung infolge der Kapazitätserweiterung des Frankfurter Flughafens stattfinden, so der Staatssekretär. Darüber hinaus fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung eine restriktive Handhabung der Ausnahmen vom Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr sowie einen besseren Schutz der beiden übrigen Nachtstunden, eine Änderung der in die Breite gezogenen und abgesenkten Luftraumstruktur, die Einführung lokaler Lärmobergrenzen sowie lärmarmer An- und Abflugverfahren.
Umweltstaatssekretär Thomas Griese fordert insbesondere die Einbindung des Landes Rheinland-Pfalz in die gebotene Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Im Interesse der betroffenen Bevölkerung könne es nicht sein, dass die Lärmaktionsplanung an der hessischen Grenze ende und Gebiete in Rheinland-Pfalz völlig ausgeblendet würden, so Griese.
Bei der gebotenen Überarbeitung des Lärmaktionsplans sei die Lärmsituation der Landeshauptstadt Mainz und der rheinhessischen Kommunen zu bewerten und bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Um den tatsächlichen Fluglärm auch im Umkreis der Landeshauptstadt Mainz und der betroffenen Kommunen des Landkreises Mainz-Bingen realistisch abzubilden, empfehle sich entsprechend der Ergebnisse der Mediationsgruppe, bei der Lärmberechnung die beiden Betriebsrichtungen des Frankfurter Flughafens separat zu berücksichtigen. Dies sei insbesondere für die Ausweisung von Lärmschutzbereichen von Bedeutung. Bei der Berechnung der Frankfurter Fluglärmindex müsse künftig auch fluglärmbelastetes rheinland-pfälzisches Gebiet einbezogen werden. Die beiden Staatssekretäre Häfner und Griese erwarten, dass Hessen den Lärmaktionsplan im Sinne der rheinland-pfälzischen Forderungen überarbeitet und daran die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Stellungnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum Entwurf des Lärmaktionsplans, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main vom 19. Oktober 2012 ist auf der Internetseite des Innenministeriums <link http: www.isim.rlp.de verkehr luftfahrt fluglaerm _blank external-link-new-window>www.isim.rlp.de/verkehr/luftfahrt/fluglaerm/ und des Umweltministeriums <link http: www.mulewf.rlp.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.mulewf.rlp.de abrufbar.