| Staatsangehörigkeitsrecht

Umfassende Reform gefordert

Die Landesregierung unterstützt einen Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der die Zulassung von Mehrstaatigkeit und die Abschaffung der Optionspflicht fordert und der am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird.
Symbolfoto „Doppelte Staatsbürgerschaft"; Bild: dpa
Symbolfoto „Doppelte Staatsbürgerschaft"; Bild: dpa

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum junge Menschen, die hier aufgewachsen sind, sich mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden müssen. Stattdessen sollten sie die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft bekommen“, begründet Integrationsministerin Irene Alt diese Initiative. „Wir fordern die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für alle Menschen, ganz gleich, woher sie stammen.“

Die Landesregierung fordert zudem die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag zu einer umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf, mit dem Ziel, Einbürgerungen und den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt zu erleichtern. Integrationsministerin Irene Alt wird einen entsprechenden Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg morgen im Bundesrat vorstellen. „Wir müssen die Verfahren transparenter machen, sie vereinfachen und beschleunigen. Noch gibt es gerade im Bereich der Einbürgerung zahlreiche Ausnahmeregelungen, die man zusammenfassen sollte“, erklärt Alt.

Zentrale Forderungen der Landesregierung sind:

  • Der Ausschluss der humanitären Aufenthaltstitel von der Einbürgerung muss aufgehoben werden. Ministerin Alt: „Diese Regelung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Denn selbst wenn die Betroffenen nur im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, so leben sie tatsächlich doch dauerhaft hier.“ 
  • Aufenthaltszeiten, die während eines Asylverfahrens oder eines Studiums angefallen sind, sollten angerechnet werden.
  • Für ältere Menschen der ersten Einwanderungsgeneration sollte ein spezielles Einbürgerungsangebot gemacht werden. „Diese Menschen haben unser Land mit aufgebaut und einen großen Beitrag zu unserem  Wohlstand geleistet. Dies sollten wir würdigen“, begründet Alt diesen Vorstoß.
  • Die Situation junger Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf sollte besser berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass sie ihren Lebensunterhalt in der Regel noch nicht selbst sichern können, darf einer Einbürgerung nicht entgegenstehen.
  • Für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, sollten die Möglichkeiten erweitert werden, bereits ab der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

„Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Schritt im Prozess einer gelingenden Integration. Wir sollten daher zugewanderten Menschen die Türe weit öffnen, anstatt sie ihnen vor der Nase zuzuschlagen, indem wir unnötig hohe Hürden aufbauen. Es ist an der Zeit, das Gesetz an die Anforderungen der Gesellschaft anzupassen“, fordert Ministerin Alt abschließend.

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