| Kinder und Jugend

Unterstützung des U3-Ausbaus

Das Kinder- und Jugendministerium hat jetzt verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Kommunen beim Kitaplatzausbau im Bereich der Unterdreijährigen (U3) zu unterstützen.
Mittagessen in einer Kita; Bild: dpa
Mittagessen in einer Kita; Bild: dpa

„Damit reagieren wir auf die besondere Herausforderung, die sich vor allem aus dem zunehmenden Zuzug von Flüchtlingsfamilien ergibt, deren Kinder wie alle anderen auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben. Hier bieten wir den Kommunen jetzt praktikable Wege an, um für alle Beteiligten gute Lösungen zu finden“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt.

Träger von Kindertagesstätten können unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Jugendamtes folgende Möglichkeiten nutzen, um Kitaplätze kurzfristig bereit zu stellen: Pro Einrichtung, die über mindestens zwei Gruppen verfügt, können – zunächst befristet bis zum 31.12.2016 – zwei Kinder zusätzlich aufgenommen werden. Außerdem kann jede Kita zusätzlich drei bis fünf Kinder auf sogenannte „Ausbauplätze“ aufnehmen. Die Zahl der Fachkräfte muss in diesem Fall mit 0,2 Stellen pro Kind erhöht werden.

Zwecks einer besseren Planbarkeit in den Kommunen hat das Land für die Bewilligung von Anträgen auf Investitionskostenförderung außerdem einen zweiten Stichtag jeweils zum 15. Oktober 2015 und 2016 benannt.

Bereits am Freitag hatte sich die Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden außerdem darauf verständigt, dass die Kommunen zur Kompensation gestiegener Baukosten für die Jahre 2008 bis 2013 rückwirkend 25 Mio. € vom Land erhalten sollen.
„Der U3-Ausbau ist und bleibt eine der großen gesellschaftspolitischen Aufgaben: Denn er bietet Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung, er erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bedeutet für Flüchtlingsfamilien die Chance auf Integration in die Gesellschaft“, sagt Ministerin Alt abschließend.

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