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Urlaubsverordnung geändert

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause die im Land geltende Urlaubsverordnung geändert. Demnach werden bestehende Möglichkeiten, eine Großelternzeit zur Betreuung und Pflege von im Haushalt lebenden Enkelkindern in Anspruch zu nehmen auf den Beamtenbereich übertragen.
Großmutter und Enkelkind; Bild: rlp-Archiv
Die Einführung der Großelternzeit verbessert die Betreuungsmöglichkeiten innerhalb der Familie; Bild: rlp-Archiv

Gleiches gilt für die Unterbrechung einer Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzzeiten. Somit ist die Urlaubsverordnung an die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz angepasst worden.

„Wir haben mit der Änderung der Verordnung für die Beamten im Jahr eine echte Verbesserung erreicht. Jetzt gilt beispielsweise, dass übriger Erholungsurlaub, der wegen einer Erkrankung nicht bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden konnten, erst zum 31. März des darauf folgenden Jahres verfällt“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Damit werde der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen.

Darüber hinaus werde die Bestimmung über die Beurlaubung zur Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines freiwilligen ökologischen Jahres auf die Ableistung des als Ersatz für den ausgesetzten Zivildienst neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienstes ausgeweitet.   

Das Kabinett habe gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt: „Beamtinnen und Beamten können für die Betreuung ihrer schwer erkrankten Kinder künftig ein Freistellungsumfang von bis zu sieben Arbeitstagen pro Kind bis zu maximal 18 Arbeitstagen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen“, so der Minister. Zudem werde der demografische Wandel berücksichtigt, da die Einführung der Großelternzeit die Betreuungsmöglichkeiten innerhalb der Familie verbessere.

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