| 3. Opferschutzbericht

Vorreiterrolle des Landes

Justizminister Jochen Hartloff hat am Dienstag in einer Pressekonferenz den dritten Opferschutzbericht der Landesregierung vorgestellt und die Vorreiterrolle des Landes im Bereich des Opferschutzes betont. Der Bericht zeige aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes auf und dokumentiere dessen hohen Stellenwert in Rheinland-Pfalz.
Justizminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv
Justizminister Jochen Hartloff hat den 3. Opferschutzbericht der Landesregierung vorgestellt; Bild: rlp-Archiv

Hartloff betonte, dass Opfern schwerer Straftaten besonders bei Prozessen eine umfassende Betreuung zur Seite gestellt werden müsse. „Das ist ein Schwerpunkt, mit dem sich Rheinland-Pfalz federführend auf den Weg macht“, hob der Justizminister hervor. Auf Bundesebene leite das Land daher eine Arbeitsgruppe, die bundesweit geltende Standards zur psychosozialen Prozessbegleitung erarbeite.

Im Land ermögliche ein interdisziplinärer Runder Tisch den regelmäßigen Austausch und die intensive Zusammenarbeit zwischen Politik, Gerichtsbarkeit, Medizin und den freien Trägern der Opferhilfe. Als eines der ersten Länder habe Rheinland-Pfalz darüber hinaus sogenannte Trauma-Ambulanzen eingerichtet. Deren Arbeit in Mainz, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kaiserslautern und Trier wirke durch rasches Eingreifen einer dauerhaften psychischen Schädigung von Gewaltopfern entgegen.

Ein Anstieg der gemeldeten Delikte in den Bereichen Kindesmisshandlung und Beziehungstaten im Jahr 2011 weise auf eine zunehmende Sensibilisierung und Anzeigebereitschaft der Bevölkerung hin, so der Justizminister. So werde etwa der Verdacht einer Kindesmisshandlung heute eher zur Anzeige gebracht, die Zahl der gemeldeten Opfer sei hier im Vergleich zu 2002 um rund ein Viertel angestiegen. „Wir müssen die Kultur des Hinguckens fördern“, betonte Hartloff. Der deutliche Anstieg im Bereich der Beziehungstaten könne darüber hinaus auch auf das flächendeckende Netz entsprechender Interventionsstellen zurückgeführt werden. Opfern stünden beispielsweise im Rahmen des Rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) passende Hilfsangebote zur Verfügung.

Der Opferschutzbericht erscheint seit 2008 alle zwei Jahre und basiert auf der Kriminalitätsstatistik der Polizei. Der aktuelle Bericht gliedert sich in die vier Abschnitte „Einführung“, „Maßgebliche Rechtsvorschriften“, „Entwicklung der Opferzahlen“ und „Maßnahmen der Landesregierung“. Zu den Maßnahmen der Landesregierung wird im aktuellen Bericht neben Prävention und Nachsorge erstmals auch die Vernetzung im Bereich des Opferschutzes gezählt.

Weitere Informationen:

<media 102714 _blank - "TEXT, 3. Opferschutzbericht 2012 MJV, 3._Opferschutzbericht_2012_MJV.pdf, 1.7 MB">Opferschutzbericht der Landesregierung im PDF-Format</media>
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<media 102716 _blank - "TEXT, Tischvorlage II 3. Opferschutzbericht 2012, Tischvorlage_II_3._Opferschutzbericht_2012.pdf, 75 KB">Tischvorlage zur Pressekonferenz im PDF-Format</media>

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