Verkäufer von Silvesterböllern müssen mit Kontrollen der Gewerbeaufsicht rechnen. Geprüft würden die Lagerung und die Einhaltung der gesetzlich erlaubten Verkaufszeiten vom 29. bis 31. Dezember.
Die Ministerin wies außerdem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen nicht erlaubt sei. Auch zu Fachwerkhäusern müsse Abstand gehalten werden.